Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 55 Seiten
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wird eine höhere Belastung der Ergänzungsleistungen kritisiert. Die höheren EL-Ausgaben der Kantone seien durch den Bund zu kompensieren, und grundsätzlich sei es an der IV, finanzielle Mehrbelastungen für individuelle Leistungen zu übernehmen. Die SODK unterstützt aber das Modell der AHV/IV-Kommission, denn damit können die Anzahl der von Rentenkürzungen Betroffenen verringert, die Härtefälle bei hoher Invalidität gemildert und nicht zuletzt die Belastung der EL und somit die Mehrkosten für die Kantone abgedämpft werden.
Die Regelung für Invaliditätsgrade ab 80 Prozent erachtet die FMH als unfair, da es kaum möglich sei, eine Arbeit zu finden, die einer Resterwerbsfähigkeit von 30 Prozent entspreche. Dies sei auch aus der haftpflichtrechtlichen Diskussion bekannt. Unter anderen fordern aus ähnlichen Gründen die Aids-Hilfe, Retina Suisse, Avenir Social und die Vereinigung Aargauischer Angestelltenverbände, dass weiterhin ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent eine ganze Rente ausgerichtet wird. Dem schliesst sich auch der Anwaltsverband an, wobei er aber damit einverstanden ist, dass bei tatsächlicher Verwertung einer Restarbeitsfähigkeit von weniger als 30% das dabei erzielte Invalideneinkommen in die Invaliditätsgradbemessung einbezogen wird.
Für die vorgeschlagene Ausgestaltung des stufenlosen Rentensystems spricht sich etwa Innovation Zweite Säule aus: Das geplante stufenlose Rentensystem bietet die Chance, das System zu optimieren und mithin Kosten zu sparen. Ähnlich argumentiert auch der Verband Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen: Für den VSEI steht im Vordergrund, dass der Anreiz zur Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit massiv erhöht wird. Mit dem neuen Rentensystem kann aber auch die finanzielle Entlastung der IV realisiert werden.
4.1.3 Sind Sie mit der vorgesehenen Anwendung auf laufende Renten in der IV einverstanden?
A) Absolute Zahlen Kantone Politische Dachorganisation Versicherungs- Behinderten- Übrige Parteien der Wirtschaft organisationen organisationen Ja 12 1 3 0 02
Nein 0 1 1 0 07
Mit Vorbehalt 8 1 2 3 218
TOTAL 20 3 6 3 2117
B) Prozentuale Werte
Kantone Politische Dachorganisation Versicherungs- Behinderten- Übrige
Parteien der Wirtschaft organisationen organisationen
Ja 60% 33% 50% 0% 0% 12% Nein 0% 33% 17% 0% 0% 41% Mit Vorbehalt 40% 33% 33% 100% 100% 47%
TOTAL 100% 100% 100% 100% 100% 100%
Die Anwendung des stufenlosen Rentensystems auf laufende Renten wird grundsätzlich befürwortet. Eine Mehrheit der Vernehmlasser äussert aber Vorbehalte gegenüber der konkreten Vorgehensweise bei der Anpassung laufender Renten.
Kantone
Eine Mehrheit der Kantone, die sich zu dieser Frage geäussert haben, stimmt der Anwendung auf laufende Renten zu. Einige Kantone bringen aber auch Vorbehalte vor.
Auf Zustimmung bei nahezu allen Kantonen stösst insbesondere die Besitzstandgarantie für IV-Rentnerinnen und -Rentner ab 55 Jahren. LU betont etwa: Die Besitzstandwahrung für ältere Rentenbezügerinnen und –bezüger wird begrüsst. Sie unterstreicht die sozialpolitische Notwendigkeit,
wenigstens diesen Personenkreis von den teilweise erheblichen Rentenkürzungen auszunehmen.