Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 55 Seiten

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Ähnlich äussert sich auch NE: Fondamentalement nous sommes d’accord avec cette disposition transitoire qui doit être maintenue puisque cette catégorie de population rencontre de plus grandes difficultés à se réinsérer sur le marché de l’emploi. Einige Kantone weisen ferner darauf hin, dass die Renten von Personen, die zu Beginn der Übergangsfrist nur knapp unter 55 Jahren sind, in der dreijährigen Übergangsphase als letztes in das neue System übergeführt und diese Personen zu diesem Zeitpunkt bereits 57 oder 58 Jahre alt sein werden. Es sei nun möglich, dass diese Personen fälschlicherweise davon ausgehen, dass der Besitzstand für sie gelte. Deshalb sei, so etwa AG, eine sorgfältige Information notwendig.

Die Besitzstandregelung habe ferner gemäss SZ zur Folge, dass während zehn Jahren zwei parallele Rentensysteme laufen werden. Diese Parallelführung erleichtere die Verständlichkeit nicht und sie bedürfe zusätzlicher Ressourcen. NW ergänzt: Rein technisch ist das mit einer entsprechenden Vorbereitungs- und Ausbildungszeit möglich, es ist jedoch zu bezweifeln, dass es – gegenüber dem heutigen Modell – noch allgemein verständlich ist. Als Volksversicherung sei es für die IV jedoch wichtig, dass die Leistungen und somit auch das Rentensystem für die Versicherten verständlich und nachvollziehbar bleiben.

ZG erwartet einen erheblichen Aufwand für die IV-Stellen bei der Anpassung laufender Renten: Es ist zu erwarten, dass vehement versucht werden wird, den Invaliditätsgrad in jedem Fall anzuheben. Die Fälle sind besonders sorgfältig medizinisch und erwerblich abzuklären. Dies wird zudem zahlreiche zusätzliche Gerichtsverfahren nach sich ziehen.

Eine einjährige statt eine dreijährige Anpassungsphase schlägt FR vor. Eine lange Anpassungszeit an das neue Rentensystem führe insofern zu Ungleichheiten, als manche Versicherte länger von den höheren Rentenleistungen des geltenden Systems profitieren als andere. Ce système est aléatoire. Si la volonté est de passer d’un système à un autre, pourquoi ne pas le prévoir sur une même année avec une dotation adéquate des office AI en termes de ressources afin de garantir une égalité de traitement des personnes assurées.

BE äussert den Vorbehalt, dass die laufende Anpassung der Renten der unter 55-jährigen Personen mit Invaliditätsgrad über 50 Prozent Rentenkürzungen zur Folge haben, weshalb mit einem Widerstand der Betroffenen zu rechnen sei. Dies führt im Vergleich zu den bisherigen ‚normalen’ Revisionen zu einem erheblichen Mehraufwand, der in der Vernehmlassungsvorlage nicht berücksichtigt sei.

Auch wird kritisiert, dass gerade dort, wo die Anpassung an das neue Rentensystem zu einer Erhöhung der Renten führt – nämlich bei den Invaliditätsgraden zwischen 40 und 49 Prozent – auf eine Anpassung der Renten verzichtet werde. Aus finanzpolitischer Perspektive sei dies zwar verständlich. Doch die Begründung, diese Gruppe solle gegenüber den IV-Rentnerinnen und -Rentner, deren Rente reduziert wird, nicht bevorteilt werden, empfindet BE als nicht überzeugend.

Politische Parteien

FDP.Die Liberalen, EVP und SP äussern sich zu dieser Frage. Die FDP.Die Liberalen stimmt der Anpassung der laufenden Renten zu: Appliquer ce système aussi bien aux nouvelles rentes qu’aux rentes en cours, comme cela est prévu dans le projet, est primordial.

Vorbehalte äussert die EVP: Die Anpassung auch der bisherigen Renten sei eine nur schwer verdaubare Kröte, zumal die Kürzung im Schnitt 500 Franken pro Monat ausmachen wird […]. Weil die Massnahme rund ein Drittel der jährlich 600 Millionen ausmacht, welche danke der Vorlage eingespart werden sollen, kann nicht ohne Weiteres auf sie verzichtet werden. Die EVP fordert aber Anpassungen: erstens soll die Besitzstandregelung für Personen ab 50 (statt 55) Jahren gelten und zweitens muss bei den bisherigen Renten weiterhin gelten, dass bereits ab einem IV-Grad von 70% eine volle Rente gewährt wird.

Auch die SP fordert eine Besitzstandgarantie für alle Rentnerinnen und Rentner über 50 Jahren, wobei sie auch Personen einschliessen möchte, die bereits über zehn Jahre eine Rente erhalten. Auch kritisiert sie, dass die laufenden Renten mit Invaliditätsgrad zwischen 40 und 49 Prozent nicht von der Anwendung auf laufende Renten betroffen sind: Il est d’ailleurs symptomatique de l’esprit de la révision 6b de proposer qu’une révision des rentes en cours n’ait lieu qu’à partir d’un taux d’invalidité de 50% au moins, c’est-à-dire quand existe un potentiel de réduction de prestations.