Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 55 Seiten

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abgedämpft werden (SH). ZH schlägt vor, die IV-Renten auf die realen Beschäftigungsmöglichkeiten im Arbeitsmarkt auszurichten und eine Rentenabstufung in Schritten von jeweils 10% festzulegen.

Die vorgeschlagene Regelung, dass Invalideneinkommen, die weniger als 20 Prozent des Valideneinkommens betragen, nur bei einem tatsächlich erzielten Einkommen berücksichtigt werden, wird von den Kantonen mehrheitlich als problematisch erachtet. Es erscheine als Widerspruch, dass bei IV-Rentnerinnen und -Rentner mit hohen Invaliditätsgraden das tatsächlich erzielte Einkommen berücksichtigt wird, während gleichzeitig nicht erzieltes Einkommen direkt zu einem Invaliditätsgrad von 100 Prozent führe. Diese Vermischung zwischen tatsächlichem und ausgeglichenem Arbeitsmarkt führe zu Schwierigkeiten bei der Durchführung und würde die Kriterien der Invaliditätsbemessung zusätzlich verwischen. Zahlreiche Kantone schlagen deshalb vor, eine fixe Schwelle beizubehalten, welche unabhängig davon, ob ein Einkommen erzielt wird oder nicht, zum Bezug einer ganzen Rente berechtigt. Damit, so etwa GR, würde das Ziel, Härtefälle (z.B. bei Personen mit Geburtsgebrechen) zu vermeiden, besser erreicht als mit der vorgeschlagenen Unterscheidung, auch wenn dies zum – bekannten – Nachteil einer weiteren Schwelle führt. Unter anderen fordern SO, GR, AG und GL eine fixe Schwelle von 85 Prozent und beispielsweise BL und ZG eine Schwelle von 80 Prozent.

LU und UR begrüssen die vorgeschlagene Regelung für hohe Invaliditätsgrade. UR betont, dass die Abweichung gerechtfertigt sei, nicht zuletzt weil damit Personen, die in einer geschützten Werkstätte ein bescheidenes Einkommen erzielen, durch das neue Rentensystem nicht benachteiligt werden. LU begrüsst, dass mit der vorgeschlagenen Regelung Personen mit einer Resterwerbsfähigkeit von unter 20 Prozent einen finanziellen Erwerbsanreiz haben: Sofern mit dieser Regelung gewährleistet werden kann, dass die Personen, die eine Restarbeitsfähigkeit ausweisen, im Rahmen ihres Gesamteinkommens nicht schlechter gestellt sind, als diejenigen, die eine ganze Rente beziehen, ist dieser Regelung zuzustimmen.

Die Einführung einer Erheblichkeitsschwelle von 5 Prozent bei Änderungen des Invaliditätsgrads wird mehrheitlich begrüsst. ZG ergänzt jedoch, dass diese Regelung nicht zu einem geringeren Aufwand bei der Invaliditätsbemessung führen werde, da bereits heute der Invaliditätsgrad angepasst wird,

ohne dass in der Folge eine neue Rentenstufe verfügt wird. SG äussert sich kritisch gegenüber der Einführung einer Erheblichkeitsschwelle: Aufgrund der Möglichkeit, neu ab einer Differenz von fünf Prozent eine Revision zu beantragen, ist aber mit vermehrten Revisionsfällen zu rechnen. Dies führt zu umfangreicheren Abklärungen, die nur mit einem erhöhten Personalbedarf bewältigt werden können.

Politische Parteien

Die Parteien sind in der Frage der Ausgestaltung des stufenlosen Rentensystems gespalten. CVP, FDP.Die Liberalen und SVP sprechen sich für die gewählte Umsetzung aus. Die CVP unterstützt die Anpassung des Rentensystems und die FDP.Die Liberalen erachtet es als mesure juste et nécessaire qui incitera les personnes en situation d’invalidité à augmenter autant que possible leur capacité de gain et permettra à l’assurance de faire des économies au niveau des rentes de l’ordre de 400 millions de francs par an. Die SVP begrüsst den durch den neuen Artikel 28b bewirkten Ersatz der Invaliditätsstufen durch eine lineare Festlegung des Invaliditätsgrades. Sie stimmt auch explizit aus Gründen der Praktikabilität der Einführung der Erheblichkeitsschwelle zu. Die EVP jedoch äussert Vorbehalte gegenüber der nicht kostenneutralen Ausgestaltung der Rentenformel: Weil die IV-Revision insgesamt eine Sparvorlage ist, werden die Renten von 57 000 Personen mit einem IV-Grad zwischen 50 und 79% mit der Einführung der linearen Renten gekürzt. Auch solle bei bisherigen Renten weiterhin ab 70% Invaliditätsgrad eine volle Rente gewährt werden. Die vorgeschlagene Einführung einer Erheblichkeitsschwelle erachtet die EVP aber als sinnvoll.

Die SP wendet sich gegen die konkrete Ausgestaltung des neuen Rentensystems: Le PS rejette le système de rentes linéaire tel que proposé, d’une part, parce qu’il exclut les taux d’invalidité inférieurs à 40% – là où cela prendrait pourtant tout son sens de l’introduire du point de vue des possibilités de réadaptation […]. D’autre part, le fait d’exiger qu’une personne dont le taux d’invalidité est de 80% réalise un revenu pour la capacité de gain résiduelle n’est pas crédible. Das stufenlose Rentensystem versteht die SP als sozial nicht verantwortbares pure exercice d’économies, da hauptsächlich Renten gekürzt würden. Für sie ist es in Anbetracht der geringen Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt falsch, systematisch davon auszugehen, dass die IV-RentnerInnen ihre Resterwerbsfähigkeit auch