Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011

E) KdK-Umfrage zur Aufgabenneuverteilung

Erfahrungen mit der Umsetzung der NFA in einzelnen Aufgabenbereichen

Behinderteninstitutionen

Der Übergang der vollen Verantwortung für diesen Bereich wird von einer Mehrheit der Kantone als gut und sinnvoll bezeichnet. Auch die Einhaltung der Übergangsbestimmung von Art. 197 Ziff. 4 BV bot für die Mehrheit der Kantone keine Schwierigkeiten.

Verschiedentlich wurde darauf hingewiesen, dass der Aufwand wesentlich grösser war als erwartet. In Einzelfällen bestanden Schwierigkeiten, die bisherigen Leistungen zu definieren bzw. wurde bemängelt, dass wenig Information über die bisherigen Leistungen verfügbar gewesen seien. Mehrere Kantone erwähnten, dass die interkantonalen Verrechnungen kompliziert seien und dass allgemein noch ein grosser gesamtschweizerischer Koordinationsbedarf vorhanden sei.

Bei den Betriebsbeiträgen hält knapp die Hälfte der Kantone am bisherigen System der Defizitdeckung fest, 9 Kantone vereinbaren mit den Institutionen Leistungspauschalen. 5 Kantone haben auf eine Subjektfinanzierung mit vollkostendeckenden Tarifen umgestellt, was in 2 Kantonen zu einer Erhöhung der Ergänzungsleistungen zu AHV und IV führte. Einige Kantone haben auch Baubeiträge an Institutionen gewährt. Nur in Einzelfällen wurden Anhaltspunkte festgestellt, die darauf hindeuten, dass im Hinblick auf die Einführung der NFA in den letzten Jahren Investitionen aufgeschoben worden sind.

In allen Kantonen ist die Erarbeitung der kantonalen Behindertenkonzepte im Gang. Dabei findet in der Westschweiz, der Zentral- und Ostschweiz eine intensive regionale Zusammenarbeit statt. Ein gemeinsames Konzept erarbeiten auch die Kantone Basel-Stadt und Basel-Land.

Sonderschulung

Auch im Bereich der Sonderschulung beurteilt eine Mehrheit der Kantone den Übergang zu NFA positiv. Von verschiedenen Kantonen wird auf die ihrer Meinung nach sehr grosse Komplexität und den über Erwarten grossen Aufwand für die Umstellung hingewiesen. In einzelnen Kantonen waren interne Kompetenzprobleme zu lösen.

Etwas schwieriger als bei den Behinderteninstitutionen gestaltete sich die Weiterführung der bisherigen Leistungen der IV. Es wird auf Schwierigkeiten bei der Definition der bisherigen Leistungen hingewiesen und moniert, dass insbesondere bei der Übernahme der Transportkosten die Praxis der IV grosszügig gewesen sei. Schwierigkeiten bereiteten einigen Kantonen auch die Abgrenzung zu den medizinisch-therapeutischen Massnahmen in den Bereichen Psychomotorik, Logopädie usw. sowie allgemein eine (wachsende) Anspruchshaltung. In einem Kanton haben sich Abgrenzungsprobleme im Zusammenhang mit der Hilflosenentschädigung ergeben.

Insgesamt stellt die Hälfte der Kantone fest, dass sich mit der NFA die Integration zwischen Sonderschulung und Regelschule verbessert hat und die Zusammenarbeit intensiviert worden ist. Ein Viertel der Kantone gibt an, dass keine Veränderungen festzustellen sind, während sich in andern Kantonen zumindest die Auseinandersetzung mit der Frage der Integration intensiviert hat. 4 Kantone verfügen bereits über ein Sonderschulkonzept. In den übrigen Kantonen sind Konzeptarbeiten im Gang.