Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011

Hilfe und Pflege zu Hause für Betagte und Behinderte

Die überwiegende Mehrzahl der Kantone beurteilt den Übergang positiv bzw. problemlos, wobei einzelne Kantone auf Übergangprobleme und notwendige Veränderungen von Organisation und Zusammenarbeit mit den betroffenen Organisationen hinweisen.

In 4 Kantonen sind die Gemeinden für diesen Bereich zuständig.

Auch die Einhaltung der Übergangsbestimmung von Art. 197 Ziff. 5 BV verursachte für die meisten Kantone keine Probleme.

Von einzelnen Kantonen wird auf negative finanzielle Überraschungen hingewiesen, weil im voraus nicht überall bekannt gewesen sei, welche Organisationen unterstützt wurden. Von zwei Kantonen wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Pro Senectute wohl zu spät informiert worden und schlecht vorbereitet gewesen sei.

Mit einer Ausnahme melden alle Kantone, dass sie über ein kantonales Finanzierungskonzept für die Hilfe und Pflege zu Hause verfügen.

Entflechtung im Strassenwesen

Mehrere Kantone weisen darauf hin, dass die Aufgabenentflechtung im Bereich der Strassen viel aufwändiger gewesen sei als erwartet. Dies dürfte auch darauf zurückgeführt werden, dass die Entflechtung noch im keinem Kanton ganz abgeschlossen werden konnte. Offen sind insbesondere noch verschiedene Eigentumsübertragungen, insbesondere bei Werkhöfen sowie die definitive Festlegung von Unterhaltsperimetern und Schnittstellen. Daneben werden verschiedene Einzelprobleme erwähnt.

Insgesamt wird der Übergang zur NFA im Bereich der Nationalstrassen von einer Mehrheit der Kantone positiv beurteilt, wobei insbesondere bei Kommunikation und Prozessabläufen Verbesserungspotenzial und –bedarf geortet wird. Einige Kantone weisen auf erschwerte Zusammenarbeit sowie noch offene Fragen hin. Von verschiedenen Kantonen wird der ausstehende Netzbeschluss bedauert, was zu Planungs-Unsicherheiten und zur Blockierung von Vorhaben führe.

Bei den Hauptstrassen wird die Beurteilung des Übergangs zur NFA dadurch erschwert, dass noch umfangreiche Mittel durch altrechtliche Projekte gebunden sind. Einzelnen Kantonen bekunden Mühe, mit den neuen Globalbeiträgen Grossprojekte vorzufinanzieren.

In 4 Kantonen musste infolge des Übergangs der Nationalstrassen an den Bund Personal freigestellt werden. In insgesamt 7 Kantonen mussten bereits oder müssen voraussichtlich die vom Bund in Aussicht gestellten Sozialmassnahmen beansprucht werden.

Entflechtungen in anderen Aufgabenbereichen

18 Kantone machten keine Bemerkungen zu andern, mit der NFA entflochtenen Aufgabenbereichen.

Obschon die Beurteilung des neuen Instruments der Programmvereinbarung in der Umfrage ausgeklammert wurde, wurden einige Aussagen dazu gemacht: Neben guten Erfahrungen im Bereich Wald werden der aus kantonaler Sicht hohe administrative Aufwand, problematische Indikatoren im Bereich Naturschutz und in einem Kanton Probleme bei der internen Umsetzung erwähnt. Verschiedene Kantone machten auf die unbefriedigende Einführung der Programmvereinbarungen im Bereich Heimatschutz/Denkmalpflege aufmerksam. Für die nächste Periode werden ihrer Meinung nach grundlegend neue Programmvereinbarungen ausgearbeitet werden müssen.