Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 62 Seiten

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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Eidgenössische Finanzverwaltung EFV

Finanzplanung, Budget, Rechnung, Finanzausgleich

1. Einleitung

1.1 Ausgangslage

Am 28. November 2004 wurden die Verfassungsbestimmungen zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) von Volk und Ständen angenommen. Daran anschliessend erfolgten die zahlreichen Anpassungen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe.

Die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen zum Finanzausgleich im engeren Sinn ist im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) vom 3. Oktober 20031 geregelt. Des Weiteren regelt das FiLaG die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich. Die Mittel für den Ressourcen- und den Lastenausgleich werden alle vier Jahre von der Bundesversammlung in der Form von Grundbeiträgen festgelegt. Diese werden in den drei Folgejahren jeweils vom Bundesrat auf der Basis vordefinierter Indikatoren fortgeschrieben. Das FiLaG trat gleichzeitig mit der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) vom 7. November 20072, den NFA-Verfassungsbestimmungen und sämtlichen anderen im Zusammenhang mit der NFA stehenden Gesetzesrevisionen am 1. Januar 2008 in Kraft.

1.2 Inhalt des Vernehmlassungsberichts

Das FiLaG sieht vor, dass der Bundesrat periodisch über den Vollzug und die Wirkung des neuen Finanzausgleichs Bericht erstattet. Der vorgelegte Wirksamkeitsbericht (Vernehmlassungsvorlage) gibt Aufschluss über die Zielerreichung des neuen Finanzausgleichs und dient dem Parlament unter anderem als Grundlage für die alle vier Jahre zu erfolgende Neudotierung der Ausgleichsgefässe. Mit dem Wirksamkeitsbericht legt der Bundesrat die ersten Ergebnisse zur Wirksamkeit und zum Vollzug des neuen Finanzausgleichs in der ersten Vierjahresperiode 2008-2011 vor und erörtert Massnahmen für die anstehende neue Beitragsperiode 2012-2015.

Die Vernehmlasser nahmen zu insgesamt zehn Fragen Stellung. Den Kantonsregierungen wurden zudem noch zwei weitere Fragen zur Art der Berücksichtigung der Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial gestellt. Gegenstand der Vernehmlassung waren zudem die Entwürfe mit den dazugehörigen Erläuterungen zu folgenden Erlassen:

- Teilrevision FiLaG;

- neuer Bundesbeschluss über die Grundbeiträge des Ressourcenausgleichs 2012-2015;

- neuer Bundesbeschluss über die Grundbeiträge des Lastenausgleichs 2012-2015.

Die KdK hat - wie bei Vorlagen zum Finanzausgleich üblich - eine eigene Stellungnahme eingereicht. Die Meinungsäusserungen der KdK sind in den Tabellen mit den Anträgen und