Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 62 Seiten

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Ergebnisse Vernehmlassung zu Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich Bund/Kantone 2008-2011

lastungen für die Geberkantone übermässig hoch werden könnten und die Einführung einer Obergrenze in Zukunft zu prüfen wäre. Ausserdem fordert sie eine Beendigung des Härteausgleichs bis 2015. CVP und FDP.Die Liberalen betonen, dass es verfrüht wäre, bereits Änderungen am Finanzausgleich vorzunehmen. Nach Auffassung der SP liesse sich das ursprüngliche Versprechen, mit dem neuen Finanzausgleich die grossen Steuerbelastungsunterschiede zwischen den Kantonen zu glätten, nicht einlösen. Sie verweist deshalb auf ihre Steuergerechtigkeitsinitiative und verlangt zudem eine Reduktion der Ausgleichszahlungen für ressourcenschwache Kantone, die ihre Steuerbelastung unter den Durchschnitt der ressourcenstarken Kantone senken.

Weitere allgemeine Hinweise finden sich unter den Bemerkungen zum weiteren Vorgehen (siehe Ziffer 2.9).

2.2 Nachträgliche Korrektur von Ausgleichszahlungen (Frage 1 an die Vernehmlassungsteilnehmer)

1. Teilen Sie die Auffassung, dass bei fehlerhaften Basisdaten oder Berechnungen des

Ressourcen- oder des Lastenausgleichs eine nachträgliche Korrektur der Ausgleichszahlungen vorgenommen werden soll?

Falls Sie sich bei Frage 1 für eine nachträgliche Korrektur aussprechen:

1.1 Sind Sie auch der Auffassung, dass eine Korrektur nur stattfinden soll, wenn der Fehler

nicht mehr als zwei Jahre zurückliegt?

1.2 Erachten Sie die vorgesehene Erheblichkeitsgrenze für nachträgliche Fehlerkorrekturen

als sinnvoll? (Frage nur an Kantonsregierungen)

Die Vernehmlasser sprechen sich fast einstimmig für die Einführung einer Erheblichkeitsgrenze aus. Keine Erheblichkeitsgrenze möchten einzig die Kantone SZ und JU, wobei sich der Kanton JU auch der KdK-Minderheitsmeinung anschliessen kann. Während die Zwei-Jahres-Frist überall auf Zustimmung stösst, wird die vorgeschlagene Erheblichkeitsgrenze grossmehrheitlich als zu hoch erachtet.

Die KdK stimmt einer auf zwei Jahre befristeten Korrektur zu, falls deren Auswirkungen eine gewisse Erheblichkeitsgrenze überschreiten. Allerdings müsste diese wesentlich tiefer angesetzt werden als im Wirksamkeitsbericht vorgeschlagen. Ausserdem sollte sie vom Ressourcenpotenzial des einzelnen Kantons entkoppelt und in der Form eines für alle Kantone einheitlichen Frankenbetrags pro Einwohner festgelegt werden. Die Stellungnahmen der einzelnen Kantone fallen unterschiedlich aus. In ihrer Tendenz jedoch weisen alle dieselbe Stossrichtung auf, nämlich eine deutliche Herabsetzung der vorgeschlagenen Erheblichkeitsgrenze. Der Kanton ZG weist zudem auf die Notwendigkeit eines einwandfreien Datenerhebungsprozesses hin. Der Kanton Zug begrüsst deshalb ausdrücklich, dass weitere Verbesserungen in diesem Bereich vorgesehen sind, welche einen lückenlosen Nachvollzug sowohl der eingereichten und allenfalls korrigierten als auch der anschliessend verarbeiteten Daten erleichtern. Während die FDP.Die Liberalen sowie die SP die Vorschläge gemäss Wirksamkeitsbericht explizit unterstützen, plädiert economiesuisse demgegenüber für eine deutliche Erhöhung der Erheblichkeitsgrenze.