Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 62 Seiten

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Ergebnisse Vernehmlassung zu Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich Bund/Kantone 2008-2011

2 Die Stellungnahmen im Detail

2.1 Grundsätzliche Bemerkungen

Die KdK hat eine eigene, insgesamt positive Stellungnahme eingereicht. Sie betont, dass knapp zwei Jahre nach der Einführung der NFA noch keine fundierten Analysen zu den Wirkungen möglich seien. Bei der Beantwortung der einzelnen Fragen führte die KdK auch qualifizierte, von mindestens 5 Kantonen unterstützte Minderheitsmeinungen auf. Gesamthaft stünden die Kantone entschieden hinter der NFA. Daneben haben sich gegenüber dem federführenden Eidg. Finanzdepartement mit Ausnahme der Kantone Nidwalden und Solothurn auch alle Kantonsregierungen geäussert. Nicht wenige haben sich der KdK-Stellungnahme vollumfänglich angeschlossen. Zu diversen Punkten sind seitens der Kantone naturgemäss auch abweichende, kritische Meinungsäusserungen eingegangen:

- Der Kanton ZH ist der Auffassung, dass die Anliegen der ressourcenstarken Kantone zu

wenig berücksichtigt würden;

- Der Kanton BE ist der Auffassung, dass eine kontinuierliche Lastenabwälzung vom Bund

an die Kantone erfolge; es bestehe die Tendenz, dass der Bund neue Aufgaben über Anschubfinanzierungen unter Beteiligung der Kantone initiiere, um sich wenig später wieder sukzessive zurückzuziehen und den Kantonen schliesslich die alleinige Finanzierungsverantwortung zu überlassen;

- Der Kanton SZ bemängelt, dass der Wirksamkeitsbericht nur eine ex-post Betrachtung

enthalte. Es wäre wichtig, dass Zukunftsbetrachtungen vorgenommen würden. In diesem Sinn äussern sich auch die Kantone BS und ZG. Entwicklungen wie beispielsweise die ausfallenden Steuererträge aus der Direkten Bundessteuer im Kanton Zürich der Jahre 2009 und 2010 würden zu gewaltigen Veränderungen der zukünftigen Volatilität führen. Dies werde im Wirksamkeitsbericht jedoch nicht thematisiert. Im weiteren seien die Ausführungen zum Steuerwettbewerb zu wenig fundiert und undifferenziert: So sei beispielsweise die Aussage auf S. 95 falsch, dass bezüglich der Steuerbelastung ein signifikantes Gefälle zwischen ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantonen bestehe. Diese Aussage ist zu korrigieren. Das Gefälle bestehe nämlich viel ausgeprägter zwischen den Geberkantonen, die – je nach betrachteter Kategorie – teilweise Spitzenpositionen einnehmen (ZG, SZ), teilweise aber auch deutlich höhere Steuerbelastungen als die Nehmerkantone aufweisen (GE, VD);

- Der Kanton UR unterstreicht, dass die Zeitspanne des Wirksamkeitsberichts bzw. die

praktische Erfahrung daraus von lediglich zwei Jahren zu klein sei, um schlüssige Aussagen zu erhalten. Es liessen sich gesicherte Aussagen nur über einen längeren Zeithorizont machen, da das von der NFA gesetzte Anreizsystem träge reagiere. In ähnlichem Sinne äussern sich die Kantone BE und FR.

Mehrheitlich positiv äusserten sich, allerdings mit Nuancen, auch die Verbände der Gemeinden und Städte, das Berggebiet, die politischen Parteien wie auch die Spitzenverbände der Wirtschaft. Der SSV fordert, dass im Hinblick auf den zweiten Wirksamkeitsbericht Kostenverlagerungen vom Bund auf Städte und Gemeinden in einer Gesamtschau dargestellt werden. Economiesuisse unterstreicht, dass die jetzige Ausgestaltung des Finanzausgleichs vom Parlament und der Stimmbevölkerung gutgeheissen worden sei. Allfällige Änderungen könnten daher nur in Frage kommen, wenn sie auf Fehler oder grundlegenden Veränderungen der Parameter beruhen und dadurch die Ziele des Finanzausgleichs nicht mehr erreicht werden können. Finanziellen Partikularinteressen einzelner Kantone sei eine klare Absage zu erteilen, Die SAB betont, dass der Föderalismus insgesamt gestärkt worden sei und sich die Befürchtungen der ressourcenstarken Kantone, wonach die NFA zu einer übermässigen Belastung führe, nicht bewahrheitet hätten. Demgegenüber hält die SVP fest, dass die Be-