Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 62 Seiten

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Ergebnisse Vernehmlassung zu Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich Bund/Kantone 2008-2011

gen Regelung bei Überschreitung der Grenze von 100 Indexpunkten beim Ressourcenindex.

SVP Der Härteausgleich ist dergestalt zu reduzieren, dass er per Ende 2015 ganz entfällt. Ge-

rade die völlig überzogene Dauer des Härteausgleichs von 28 Jahren war früher schon ein Hauptkritikpunkt am NFA. Selbst in der Schweiz können sich die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen deutlich schneller und tiefgreifender ändern, als dass ein derartig ausgedehnter Zeitraum gerechtfertigt werden könnte.

SP Keine Verkürzung der Dauer der Härteausgleichszahlungen und Beibehaltung der heuti-

gen Regelung bei Überschreitung der Grenze von 100 Indexpunkten beim Ressourcenindex. Aus Sicht der SP muss sichergestellt werden, dass der temporär vereinbarte Härteausgleich nicht zu einem dauerhaften Instrument wird.

economiesuisse Eine vollständige Aufhebung des Härteausgleichs zum gegenwärtigen Zeitpunkt erscheint

angesichts ihrer Auswirkungen auf einzelne Kantone als nicht sinnvoll. Es ist jedoch nicht einzusehen, weshalb ein Übergang zu einem neuen System maximal 28 Jahre dauern soll, wobei sich die Zahlungen nur um 5% pro Jahr reduzieren. Wir erachten daher eine raschere Absenkung des Anfangsbetrages von mindestens 10% pro Jahr als sinnvoll und vertretbar.

Insbesondere muss die geltende gesetzliche Bestimmung beibehalten werden, dass ein Kanton sofort keine Zahlungen mehr aus dem Härteausgleich erhält, sobald sein Ressourcenindex den schweizerischen Durchschnitt von 100 überschreitet. Auf eine Staffelung der Reduktion über drei Jahre, wie es der Kanton Neuenburg vorgeschlagen hat, ist deshalb zu verzichten. Der Bericht weist zu Recht darauf hin, dass es sich beim Härteausgleich um eine politisch bedingte und nicht um eine wirtschaftlich notwendige Besserstellung der begünstigen Kantone handelt. Auf weitere Verzögerungen oder Abschwächungen beim Härteausgleich muss daher verzichtet werden.

SBV Keine Verkürzung der Dauer der Härteausgleichszahlungen und Beibehaltung der heuti-

gen Regelung bei Überschreitung der Grenze von 100 Indexpunkten beim Ressourcenindex.

SGB Keine Verkürzung der Dauer der Härteausgleichszahlungen und Beibehaltung der heuti-

gen Regelung bei Überschreitung der Grenze von 100 Indexpunkten beim Ressourcenindex. Aus Sicht der SP muss sichergestellt werden, dass der temporär vereinbarte Härteausgleich nicht zu einem dauerhaften Instrument wird.

RKGK Keine Verkürzung der Dauer der Härteausgleichszahlungen.

Die RKGK schlägt eine gestaffelte Reduktion über 3 Jahre vor, vorausgesetzt, dass während dieser Dauer der Ressourcenindex nicht erneut unter die Grenz von 100 fällt, vor. Trifft letzteres zu, soll ab diesem Zeitpunkt wieder der ursprüngliche Härteausgleich vergütet werden. Bleibt der Ressourcenindex hingegen während der Dreijahresperiode über 100, so besteht in Zukunft nie mehr ein Anspruch auf Härteausgleich.

Tabelle 7 Anträge zur Frage einer Belastungsobergrenze für die ressourcenstarken Kantone

Vernehmlasser Antrag

KdK Antrag:

Die Kantone lehnen die Einführung einer Belastungsobergrenze ab.

Begründung:

Die Belastungsobergrenze für ressourcenstarke Kantone wurde bereits vor der Einführung der NFA in den Eidgenössischen Räten diskutiert. Wir schliessen uns der Argumentation des Bundesrates an, dass sich die Situation seit damals nicht verändert hat. Mit Blick auf das System des horizontalen Ressourcenausgleichs würde die Einführung einer