Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 62 Seiten
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Ergebnisse Vernehmlassung zu Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich Bund/Kantone 2008-2011
Ausgleich, zu einer deutlichen Gewichtsverschiebung zugunsten der urbanen Kantone.
economiesuisse Economiesuisse teilt die Ansichten des Bundesrates. Es kann nicht sein, dass die so-
genannten Sonderlasten vollumfänglich abgegolten werden. Insbesondere die soziodemografischen Sonderlasten können durch die Wirtschafts- und Steuerpolitik zumindest teilweise beeinflusst werden. Es ist zudem störend, dass immer nur die Rede von Sonderlasten ist, besondere natürliche Standortvorteile aber nicht berücksichtigt werden. Das gilt insbesondere für die Kernstädte.
Eine Änderung des Verhältnisses wäre aus Sicht von economiesuisse solange unproblematisch, als damit das Transfervolumen des Lastenausgleichs insgesamt nicht erhöht würde. Dasselbe gilt auch für den Ressourcen- und den Härteausgleich. Gegen eine Erhöhung würde sich economiesuisse zur Wehr setzen. Es ist zu bedenken, dass ein Übergang zu einer stärkeren Abgeltung von Sonderlasten aus dem SLA für viele betroffene Kantone erhebliche Auswirkungen auf die Transferzahlungen hätte.
SBV Der SBV unterstützt die vorgeschlagene Fortschreibung und begrüsst ausdrücklich, das
Verhältnis zwischen GLA und SLA bei 50% zu 50% zu belassen. Eine Veränderung zu Gunsten des SLA wird in aller Form abgelehnt.
SGV Approbation des propositions du Conseil fédéral.
SGB Der SGB unterstützt die vorgeschlagene Fortschreibung des Lastenausgleichsgesamtbe-
trags.
Der SGB spricht sich aber dafür aus, dass die Aufteilung des Lastenausgleichs gemäss den errechneten, effektiven Sonderlasten im Verhältnis von 73 Prozent (soziodemografischer Ausgleich) zu 27 Prozent (geografisch-topografischer Ausgleich) erfolgen soll.
RKGK Die Konferenz begrüsst den Vorschlag des Bundesrates, dass der Grundbeitrag an den
Lastenausgleich gemäss Art. 9, abs. 2 FiLaG fortgeschrieben werden soll.
Die RKGK unterstützt auch den Entscheid des Bundesrates, das Verhältnis zwischen GLA und SLA bei 50 zu 50 Prozent zu belassen und lehnt eine Veränderung zu Gunsten des SLA entschieden ab. Die vorgeschlagene Variante trägt den Äusserungen des Bundesrats in der dritten NFA-Botschaft Rechnung, dass die absolute Höhe der Sonderlasten nur eines von mehreren Beuteilungskriterien bilde und dass deren Tragbarkeit durch die betroffenen Kantone mitzuberücksichtigen sei. Ausserdem wird damit dem von den Gebirgskantonen häufig vorgebrachten Argument entsprochen, wonach der Lastenausgleich ursprünglich als Ersatz für den Berggebietsindex des alten Finanzausgleichs geschaffen wurde, die Abgeltung der soziodemografischen Sonderlasten hingegen erst später im Projekt als neuer Ausgleichstatbestand in den neuen Finanzausgleich aufgenommen wurde. Aus diesem Grund ist die höhere Deckung der geografisch-topografischen Sonderlasten gerechtfertigt.
CP Les cantons urbains demandent que les montants affectés à la compensation des char-
ges soit répartis non plus en deux parts égales, mais à 72% en faveur de la compensation des charges socio-démographiques et à 28% en faveur des charges géo-topographiques. Le CP est défavorable à une telle modification. La politique fédérale en général et la péréquation en particulier doivent assurer une prise en compte équilibrée des préoccupations des cantons urbains et des cantons campagnards, ces deux aspects ne devant pas forcément être comparés d’une manière purement mathématique. On touche là aux limites du concept de «compensation des charges», qui ne doit pas avoir pour but utopique d’égaliser les charges financières des différents cantons, mais uniquement d’offrir une certaine compensation.
FER La fédération plaide pour une pondération des deux types de compensation des char-
ges rééquilibrée, en adoptant une pondération des facteurs plus conforme à la réalité.
Handelskammer Nachdem heute nur rund 8% der soziodemografischen Sonderlasten, hingegen rund 22% beider Basel der geografisch-topografischen Sonderlasten abgegolten werden, spricht sich die Han-
delskammer klar dafür aus, dass das Dotierungs- und Abgeltungsverhältnis für die Perio-