Auswertungstabelle
Vernehmlassung 2009/127: Totalrevision der Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung, ESV) · 97 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 20Fedlex · Ergebnisbericht
Wissenschaften, die Schweizerische Fachkommission für biologische Sicherheit ihre Arbeit aufgenommen hat, sind keine Probleme mit der Sicherheit von Swiss Biotech Tätigkeiten mit gentechnisch veränderten Organismen der Klasse 1 bekannt geworden. Der zusätzlichen Verwaltungsaufwand scheint nur Association vermeintlich ein mehr an Sicherheit zu bieten. Auch ist unseres Wissens von den Forschern äusserst selten eine Falscheinschätzung der Risiken
der Tätigkeiten vorgekommen. Eine Falscheinschätzung scheint wirksamer mit einer verbesserten Ausbildung der BSO behoben werden zu können, als durch eine strikte Meldepflicht. Wir schlagen deshalb vor die Meldepflicht für Tätigkeiten der Klassen 1 gemäss Option 2 Ihrer Erläuterungen vorzunehmen. Anhang 3 müsste entsprechend angepasst werden.
Basler Appell Artikel 8 Absatz 1 E-ESV, Meldepflicht von Tätigkeiten mit gentechnisch veränderten Organismen der Klasse 1 (kein oder vernachlässigbar
kleines Risiko): Option 3 (siehe unser untenstehenden Kommentar zu Artikel 8).
Centre Patronal Nous proposons de retenir dans l‟OUC révisée l‟option 2, c‟est-à-dire une notification du site pour les activités de classe 1, parce que cette
solution intermédiaire présente l‟avantage d‟être simple et claire (et de garantir par ailleurs la sécurité juridique) tout en donnant aux autorités les indications nécessaires à l‟exercice de la surveillance.
Écologie libérale Option 3
economiesuisse Wir befürworten Option 2, wonach künftig für derartige Tätigkeiten lediglich eine Standortmeldung genügt. Option 2 verlangt einerseits
genügend Angaben im Sinne einer vertrauensbildenden Massnahme, um generell einen groben Einblick in die Tätigkeiten und insbesondere den kantonalen Behörden die notwendigen Hinweise für allfällige Kontrollen zu geben. Mit Option 2 wird andererseits die administrative Belastung der Unternehmen und Behörden auf das Notwendige reduziert. In diesem Zusammenhang beantragen wir, die Meldepflicht für Tätigkeiten mit gentechnisch veränderten Organismen der Klasse 1 in standardisierten Kits für Ausstellungs- und Schulungszwecke ganz aufzuheben. Siehe dazu die Bemerkungen im Detail zum Anhang 3 ESV.
ECO Swiss In Artikel 8 der ESV unterstützen wir folglich die von Ihnen vorgeschlagene Option 2.
EFBS Die EFBS favorisiert die Option 2, da der administrative Aufwand für die Forschenden akzeptierbar ist und die Behörden ihre
Aufsichtsfunktion ausüben können.
ETH-Rat Wir erachten die vorgeschlagene Meldepflicht für Tätigkeiten der Klassen 1 im vorliegenden Entwurf (Option 3) als nicht risikogerecht. Es
scheint aus unserer Sicht eher selten zu sein, dass Forscher die Risiken ihrer Tätigkeiten falsch einschätzen. Der zusätzlich generierte
Verwaltungsaufwand steht deshalb in keinem Verhältnis zur Verbesserung der Sicherheitssituation. Eine eventuelle Falscheinschätzung scheint wirksamer mit einer verbesserten Ausbildung der BSO behoben werden zu können, als durch eine strikte Meldepflicht.
Antrag:
Wir beantragen, die Meldepflicht für Tätigkeiten der Klasse 1 gemäss Option 2 vorzunehmen.
FMH Der FMH-Zentralvorstand befürwortet Option 2. Während Option 1 dem öffentlichen Interesse gegenüber der Gentechnologie nicht Rechnung
tragen würde, wäre Option 3 für die Anwender zu aufwändig: Option 3 würde voraussichtlich zuviel nutzloses Papier und zu hohe Kosten verursachen.
Helvetia nostra Considérant que la transmission des informations concernant des activités de classe 1 est nécessaire, Helvetia Nostra privilégie l‟option 3
mentionnée au sein du rapport explicatif. Cette solution a l‟avantage d‟homogénéiser les obligations dévolues à chaque classe, de sécuriser les activités liées à la classe 1, de clarifier les activités des entreprises ou institutions de cette classe, d‟aider les administrations cantonales dans la préparation d‟inspections et de recommandations, d‟améliorer la communication auprès du public en matière de génie génétique. II est
également important d‟ajouter que cette solution n‟implique pas une charge de travail supplémentaire, comme spécifié dans le rapport