Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/16: Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) und Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (AB-NZV) · 5 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: 151/2009-05-04/296
Verhältnis entspricht. Die Massnahme ist durch die Erhöhung des Marktpreises für Strom begründet. Mit einer weiteren Erhöhung des Energiepreises für das Jahr 2012 muss gerechnet werden.
− Der Anhang 1 der AB-NZV wird um die Knotenbahnhöfe Basel Badischer Bahnhof, Effretikon
(beide grosse Knoten), Bassersdorf, Killwangen-Spreitenbach, Koblenz und Turgi (alle kleine Knoten) ergänzt. Diese Bahnhöfe erfuhren in den letzten Jahren Ausbauten und/oder bedeutenden Mehrverkehr.
− Die Rangieranlage Olten wird geschlossen (Anhang 2 AB-NZV).
− Der Lärmbonus im Personenverkehr wird entsprechend der Festlegung in der Botschaft zur Leis-
tungsvereinbarung Bund/SBB 2007-2010 auf die Hälfte reduziert, da ein Grossteil des Rollmaterials im Personenverkehr mit Bundesgeld lärmsaniert wurde. Ferner wird zu Gunsten der Rechtssicherheit der auf Artikel 5 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen vom 24. März 20001 fussende Lärmbonus für lärmarme Fahrzeuge in den AB-NZV festgelegt. Er beträgt heute 1 Rappen pro Achskilometer und für den Personenverkehr künftig 0,5 Rappen
pro Achskilometer, für den Güterverkehr weiterhin 1 Rappen.
− Für den Deckungsbeitrag im Güterverkehr gibt es zwei Varianten:
Variante 1: Die Höhe des Deckungsbeitrags wird so festgesetzt, dass für die Gesamtheit aller Infrastrukturbetreiberinnen in der Schweiz – unter Annahme gleich bleibender Transportmengen – die gleichen Einnahmen erzielt werden wie im Jahr 2007:
Der Deckungsbeitrag wird auf 1.90 Franken pro Zugskilometer festgesetzt. Als Anreiz zu einer besseren Auslastung des Netzes wird auf diesem Deckungsbeitrag von Freitag bis Dienstag ein Rabatt von rund 20% gewährt, das heisst der Preis beläuft sich gerundet auf 1.50 Franken pro
Zugkilometer.
Auf dem Deckungsbeitrag wird ein Zuschlag von 3 Rappen pro Achskilometer für Gefahrengut eingeführt. Die BLS hatte bereits in früheren Jahren einen derartigen Zuschlag erhoben, ihn aber wieder abgesetzt, damit die Lötschbergachse keinen Nachteil gegenüber der Gotthardachse habe. Die Wiedereinführung, nun auf beiden Achsen gleich, lässt sich insbesondere mit den durch die Infrastruktur zu tragenden Vorhaltekosten für Ereignisdienste begründen.
Variante 2: Da die SBB seit 2007 den Deckungsbeitrag für den konventionellen Güterverkehr massiv reduziert hatten, wird in einer zweiten Variante – wiederum unter Annahme gleich bleibender Transportmengen – die Einnahmenneutralität bezogen auf das Jahr 2009 hergestellt:
Der Deckungsbeitrag wird auf 1.10 Franken pro Zugskilometer festgesetzt. Als Anreiz zu einer besseren Auslastung des Netzes wird auf diesem Deckungsbeitrag von Freitag bis Dienstag ein Rabatt von rund 25% gewährt, das heisst der Preis beläuft sich gerundet auf 0.80 Franken pro
Zugkilometer.
Auf dem Deckungsbeitrag wird wie in Variante 1 ein Zuschlag von 3 Rappen pro Achskilometer für Gefahrengut eingeführt.
2
− Der Deckungsbeitrag im nicht konzessionierten Personenverkehr wird auf 0,0027 Franken pro
Angebotskilometer festgesetzt. Dieser Ansatz entspricht demjenigen, der von SBB und BLS im
1 SR 742.144
2 Der nicht konzessionierte Personenverkehr umfasst vorwiegend sporadische Fahrten des Ausflugsverkehrs