Bericht Anhang 2 SDR

Vernehmlassung 2009/2: Revision des Gefahrgutrechts · 5 Seiten

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c) Signalisation

Die im Rahmen der "1. Phase" erfolgte Kategorisierung der in Anhang 2 SDR aufgeführten 15 Tunnel und die damit einhergehende Einschränkung entfaltet für die Beförderer von gefährlichen Gütern nur bei entsprechender Signalisierung Rechtsverbindlichkeit.

Zu diesem Zwecke sind die mit der per 1.1.2007 in Kraft getretenen Fassung des ADR erfolgten Änderungen des Wiener Übereinkommens über Strassenverkehrszeichen, welche die Signale für Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung betreffen, ins schweizerische Recht zu übernehmen. Die entsprechenden Revisionsvorschläge samt Erläuterungen dazu können dem Dokument 1 (Signalisationsverordnung, SSV) entnommen werden.

d) Zeitlicher Ablauf

Diese Modifikationen des Anhanges 2 SDR und der Signalisationsverordnung sollen voraussichtlich im Juni 2009 beschlossen werden. Auf diese Weise verbleibt genügend Zeit für die Anpassung der Signalisation, die Umdisposition von Routen, für Schulungen und allfällige EDV-Modifikationen bis spätestens 1.1.2010.