Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/20: Dringliche Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) · 54 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 45Fedlex · Ergebnisbericht

Zu den Leistungsaufträgen für Spitalambulatorien: Dort würde es uns nützlich scheinen, wenn die Kantone auch bei Hausarztambulatorien im Spital Leistungsverträge anfordern könnten.

Zur Mindestdauer bei Franchisen: Wir sind dafür dass die Wahlfranchisen beibehalten werden. Wir finden auch, dass eine Mindestdauer von 2-3 Jahren sinnvoll ist, damit man nicht zu viel ausweichen kann.

Zum Behandlungsbeitrag von CHF 30.–: Ob das wirklich eine Kostensenkung bewirkt, da sind wir nicht sicher. Wenn man es macht, dann auf jeden Fall kostengünstig und einfach umgesetzt und dazu gehört auch der Gebrauch von Zahlungskarten.

Ganz generell scheint uns aber auch wichtig, dass man die Wirksamkeit dieser Massnahmen evaluiert, d.h. dass man in 2 oder 3 Jahren weiss, was diese gebracht haben.

Andrea Mengis, Procap

Wir unterstützen sehr die Bemühungen für die Kosteneindämmung im Gesundheitswesen. Wir haben allerdings auch sehr grosse Mühe mit dem Schnellverfahren, wie bereits verschiedentlich erwähnt. Wir erachten das Ganze als eine sehr komplexe Materie und wir sind uns ziemlich unklar über die Ursachen. Wir haben heute verschiedene Akteure in diesem Zusammenhang gehört und alle sagen, es liege nicht an ihnen oder nicht nur oder es ist eine Verlagerung. Uns wäre es wichtig, dass man das gründlich prüft, bevor man vorschnelle Massnahmen ergreift.

Folgendes ist für uns schwierig zu verstehen: Man sagte uns in den Unterlagen, dass es darum geht, die privaten Haushalte zu entlasten, wegen der befürchteten oder kommenden Prämienerhöhung. Und gleichzeitig werden diese privaten Haushalte wieder belastet mit der Behandlungsgebühr. Die Frage des Nutzens ist für uns ungeklärt. Das Gleiche mit der Wirksamkeit; wir haben hier verschiedene Voten dazu gehört. Stichworte, das man zu spät zum Arzt geht oder der administrative Aufwand sehr hoch ist. Für uns ist zu wenig geklärt ob diese Massnahmen wirklich Kosten senkend wirken. Wir bezweifeln dies.

Ein ganz wichtiger Punkt, der mehrmals genannt wurde und uns ein wichtiges Anliegen ist, sind die chronisch Kranken und die Pflegebedürftigen. Ich denke, diese werden durch diese Behandlungsgebühr zu sehr belastet und der psychologische Effekt geht bei diesen Menschen mit Krankheit und Behinderung fehl. Diese Leute brauchen diese Behandlungen. Sie können darauf nicht verzichten. Es sollte nur Leute treffen, die nur einmalig zum Arzt gehen und vorschnell ärztliche Hilfe holen.

Danielle Lehmann, UNION, schweizerischer komplementärmedizinischer Ärzteorganisationen Luzern

Wir haben vor allem Bedenken, dass es bei so schnell eingeführten Massnahmen schwierig ist die Konsequenzen richtig vorauszusehen. Da ist es so, dass wir komplementärmedizinischen Ärzte schon schmerzlich leiden mussten unter Ihren schnellen Entscheidungen. Da wir fast alle in der ärztlichen Grundversorgung als Hausärzte arbeiten, können wir uns den Voten der Hausarztvertreter Frau Enz, Prof. Bürgi und auch der Chirurgen anschliessen.

Uns ist es einfach sehr wichtig, dass die Telefontriage koordiniert wird mit den kantonalen Bemühungen, die Notfalldienste neu zu regeln, damit nicht neue Systeme entstehen.

Bei den Behandlungstaxen: Hier begrüssen wir, dass Schwangere und Kinder von der Regelung ausgenommen werden, fragen uns aber, ob die Liste der Ausnahmen nicht noch vergrössert werden sollte, z.B. mit den blutverdünnten Patienten. Ich habe schon jetzt Diskussionen mit meinen Quick-Patienten, die sagen, dass, wenn dann die CHF 30.– kommen, wir ihnen die Karte ausfüllen müssen bis Ende Jahr. Das ist natürlich gefährlich. Die Qualität der Patientenbehandlung wird durch die CHF 30.– zudem beeinflusst werden. Gerade die Hausärzte haben ja oft mit den unspezifischen,