Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/26: Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1989 über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz, JFG) · 44 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes
in Mio. Fr. (450%) ≙ (ohne 495'000
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ons-
kosten)
Einmalige 0,3 0,85 0,35
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18 und
61
19)
GESAMT 6,95 8,8 9,95 10,05 10,3 8,7 8,4 150% +300% in Mio. Fr. (450%) ≙ 495'000 Voran- 6,95 7,15 7,25 (7,25) (7,25) (7,25) (7,25) (150%) schlag
bzw. Fi-
nanzplan
62 in JFG Mio. Fr.
(2010-
2013) Mehraus- 1,65 2,7 (2,8) (3,05) (1,45) (1,15) (+300%) gaben (≙ 0,495) durch KJFG in Mio. Fr. Personal- 150% 350% 350% 450% 450% 450% 350% bedarf in %
Spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten soll dem Bundesrat ein Evaluationsbericht über die Wirkungen der geleisteten Finanzhilfen und getroffenen Massnahmen vorgelegt werden.
Abschliessend bleibt zu betonen, dass es sich bei den Bestimmungen über die Finanzhilfen an die Trägerschaften um Kann-Vorschriften handelt, die keine Rechtsansprüche schaffen. Folglich wird der jährliche Kreditbeschluss der Eidgenössischen Räte die Kosten bestimmen, nicht die Vorschriften an sich.
Der Bundeshaushalt weist in den Finanzplanjahren 2011-2013 ein strukturelles Defizit in Milliardenhöhe aus. Der Bundesrat hat deshalb am 30. September 2009 beschlossen, ein Konsolidierungsprogramm zu erarbeiten, mit welchem der Bundeshaushalt um jährlich 1,5 Milliarden entlastet werden soll. Zudem will der Bundesrat Vorlagen, die namhafte Mehrbelastungen zur Folge haben, vorläufig sistieren. Vor diesem Hintergrund müssten die Mehrausgaben, die durch die Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes entstehen, bundesintern kompensiert werden. Nach der Vernehmlassung wird somit zu prüfen sein, ob sich die Vorlage unter diesen finanzpolitischen Rahmenbedingungen wie geplant realisieren lässt.
61 Dabei handelt es sich um eine erste Schätzung.
62 Inklusive Bundeskredit „Eidgenössische Jugendsession“. 42/44 erläuternder bericht ve_kinder- und jugendförderungsgesetz