Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/26: Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1989 über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz, JFG) · 44 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes

Dieses erhöhte kinder- und jugendpolitische Engagement des Bundes bedingt eine massvolle Erhöhung der Bundesmittel. Vorgesehen ist, dass der Mittelbedarf nach Inkrafttreten der Vorlage (voraussichtlich 2012) über einen Zeitraum von drei Jahren von heute jährlich rund 6,95 Mio.55 auf 10,3 Mio. Franken anwächst. Nach weiteren vier Jahren wird dieser Betrag mit dem Auslaufen der Unterstützung kantonaler Programme kontinuierlich abnehmen und schliesslich ab 2022 8,4 Mio. Franken betragen. Im Einzelnen setzt sich der finanzielle Mehrbedarf aus den folgenden Teilsummen zusammen:

• Für die auf acht Jahre befristete Anschubfinanzierung zugunsten der Kantone (Art. 25) ist drei Jah-

re nach Inkrafttreten der Vorlage von einem Finanzbedarf von rund 1,9 Millionen Franken auszugehen. Nach einer einjährigen Startphase, in welcher der Unterstützungsbedarf und die Lücken an kinder- und jugendpolitischen Instrumenten in den Kantonen eruiert werden sollen, ist es das Ziel, jährlich 4 Leistungsverträge von dreijähriger Dauer und von einer durchschnittlichen Bundesbeteiligung in der Höhe von 150'000 Franken pro Jahr mit den Kantonen abzuschliessen. Für Vorbereitungsmassnahmen im Hinblick auf die Vertragsabschlüsse sind jährlich zusätzlich 100'000 Franken einzuplanen. Gemäss dieser Planung werden die letzten beiden Leistungsverträge auf Anfang 2019 abgeschlossen und Ende 2021 auslaufen. Entsprechend wird der Finanzbedarf vom Höchstbetrag 1,9 Mio. Franken in den Jahren 2015-2018 bis 2022 kontinuierlich auf Null sinken (s. Tabelle unten).

• Das KJFG beauftragt das BSV, den Informations- und Erfahrungsaustausch (Art. 18) und die fach-

liche Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik (Ar. 20) zu fördern sowie die geleisteten Finanzhilfen und getroffenen Massnahmen zu evaluieren (Art. 23). Diese Aufgaben sind gerade mit Blick auf die Unterstützung privater Träger (Art. 7-9), die Unterstützung der Kantone (Art. 25) sowie die Förderung von Pilotprojekten (Art. 8, 11) von grosser Bedeutung. Im Sinne der Nachhaltigkeit und um das Lernpotenzial in bestmöglicher Weise zu nutzen, sind geeignete Instrumente zur Sammlung und Aufbereitung von Good-Practice-Wissen und zum Informations- und Erfahrungsaustausch zu schaffen. Daneben sind eine Reihe begleitender Massnahmen zur Kompetenzentwicklung wie die Durchführung von nationalen und internationalen Konferenzen und Fachtagungen, Weiter- und Fortbildungsmassnahmen, die (externe) Durchführung praxisbezogener Studien sowie der Beizug von Expertinnen und Experten (Art. 20) notwendig. Insgesamt sind für diese Tätigkeiten Mittel in der Höhe von jährlich rund 400'000 Franken bereit zu stellen.

• In den ersten drei Jahren nach dem Inkrafttreten des neuen KJFG werden ausserdem Mittel für

den Aufbau elektronischer Datenbanken zur Unterstützung des Erfahrungs- und Informationsaustausches mit den Kantonen, Gemeinden und privaten Partnern sowie der horizontalen Koordination auf Bundesebene benötigt. Hierbei ist in einer ersten Schätzung von einmaligen Investitionen von insgesamt rund 1,5 Millionen Franken auszugehen.

55 Dieser Betrag setzt sich aus den beiden Bundeskrediten „Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit“ (6,8 Mio.) sowie „Eidgenössische Jugendsession“ (150'000) zusammen. 38/44 erläuternder bericht ve_kinder- und jugendförderungsgesetz