Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/29: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) · 54 Seiten
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Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG)
Anhang 3: Textvorschläge der Vernehmlassungsteilnehmer
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2 Grüne " Er muss mit den Empfängerinnen und Empfängern von Bundesmitteln Leistungsvereinbarungen
FFGS abschliessen. Diese enthalten auch Ziele und Massnahmen zu den Grundsätzen gemäss Art. 2 h.-j...".
5
1 NW (neuer 2. Satz) "… Leistungsvereinbarungen abschliessen. Diese enthalten auch Ziele und
(WWF, SSES, Pro Velo, Massnahmen zu den Grundsätzen gemäss Art. 5 Abs. 2 Bst. h-j."
Fussgänger, SUB,
equiterre, eartheffect)
5
6 fer-sr (neuer 2. Satz) "Diese enthalten Ziele und Massnahmen zu den Grundsätzen gemäss Art. 5 Abs. 2."
6
7 technopark (neu)"Er kann die Departemente und die Forschungsförderungsinstitutionen beauftragen, einen gemeinsamen Fonds aus einem von ihm zu bestimmenden Prozentsatz der ihnen zugeteilten Forschungsgelder zu äufnen, der der KTI zugewiesen wird. Die KTI setzt diese Gelder zur Frühphasenfinanzierung neu gegründeter Technologieunternehmen in Form von rückzahlbaren Darlehen als Matching Grants zu privaten Investitionen ein. Für die Auswahl der Darlehenszusprachen kann er die bestehenden privaten Gremien mit ausgewiesenem Leistungserfolg beiziehen. Der Bundesrat regelt die Details in einem Reglement."
2. Kapitel, 2. Abschnitt: Aufgaben und Beiträge der Forschungsförderungsinstitutionen Artikel 7 Aufgaben und Fördergrundsätze der Forschungsförderungsinstitutionen
Gr. Teilnehmer Textvorschlag
1
5 SNF b. "Sie fördern wissenschaftliche Forschung, soweit diese nicht unmittelbar kommerziellen
(auch: SP, SGB) Zwecken dient."
1
5 akademien-ch "Die Institutionen der Forschungsförderung erfüllen Aufgaben, die zweckmässigerweise von Wissenschafterinnen und Wissenschaftern in eigener Verantwortung zu lösen sind"
1
b. "nicht unmittelbar kommerziellen Zwecken dienen."
2
"Sie fördern wissenschaftliche Forschung, soweit diese nicht unmittelbar xxx kommerziellen Zwecken dient."
1
1 SVP b. nicht unmittelbar kommerziellen Zwecken dienen.
(auch GWFI)
2
5 SNF Sie fördern die wissenschaftliche Forschung in allen Ausprägungen von der (auch: SP, SGB) Grundlagenforschung bis zur anwendungsorientierten Forschung.
2
5 SASSA "Elles encouragent la recherche scientifique sous toutes ses formes, de la recherche fondamentale à
la recherche orientée vers les applications.".
2
7 HES-SO g. "A un rapport judicieux entre les différentes formes de recherche réalisée dans un intérêt public
pouvant être, xxx notamment de nature économique et/ou sociale et/ou culturelle."
4
7 HPG "Sie messen besonderes Gewicht der Stärkung ... durch die Hochschulforschungsstätten besonderes
Gewicht bei.“
4
7 fer-sr "... durch die Hochschulforschungsstätten und die Fachhochschulen bei."
4
7 eco-net "...Technologietransfers im Einklang mit der in der Bundesverfassung festgehaltenen Aufgabe der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung..."
5.
2 SVP a. "Die Institution ist nicht gewinnorientiert."
(auch GWFI)
5
1 GE c. (nur franz. Text)"… formation initiale et continue formation de base et approfondie et à la formation continue …"
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5 Actionuni c. "Die Projekte fördern die Aus- und Weiterbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses."
5
7 fer-sr c. "… Aus- und Grundausbildung und Vertiefung sowie Weiterbildung …"
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2 Grüne e. "Sie weisen ihren Beitrag zur ökologischen, sozial und wirtschaftlichen nachhaltigen (auch: WWF, SSES, Entwicklung aus, insbesondere im Bereich des Klimaschutzes und der nachhaltigen
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