Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/29: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) · 54 Seiten

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Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG)

Anhang 3: Textvorschläge der Vernehmlassungsteilnehmer

4.

2 SVP "Sie unterstützen die internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit, indem sie Aufgaben einer nationale Koordinationsplattform übernehmen und dazu ein Sekretariat führen."

5

5 akademien-ch "Darin können im Rahmen ihrer Aufgaben nach den Absätzen 1 – 4 mit Evaluationen, die

Durchführung wissenschaftlicher Projekte, das Betreiben von Forschungsinfrastrukturen und mit weiteren Spezialaufgaben enthalten sein beauftragen."

Artikel 10 Gute wissenschaftliche Praxis und Sanktionen

Gr. Teilnehmer Textvorschlag

keine explizite Textvorschläge

Artikel 11 Verfahren und Rechtsschutz

Gr. Teilnehmer Textvorschlag

keine explizite Textvorschläge

2. Kapitel: Förderung der Forschung und der Innovation/ 3. Abschnitt: Forschung und Forschungsförderung durch die Bundesverwaltung Artikel 12 Vorbehalt spezialgesetzlicher Regelungen

Gr. Teilnehmer Textvorschlag

keine explizite Textvorschläge

Artikel 13 Beiträge an Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung

Gr. Teilnehmer Textvorschlag

CSEM Titel des Artikels: "Contributions à des établissements de recherche et d’innovation d’importance nationale"

1

: "... allouer des contr butions à des établissements de recherche et d’innovation d’importance nationale..."

2

: ".Les établissements de recherche et d’innovation visés à l’al 1 peuvent être"

2

4 SGV c. "Technologiezentren, die mit Hochschulen und der Wirtschaft auf einer nicht gewinnorientierten Basis zusammenarbeiten und rechtlich selbständig sind."

2

1 GR c. "Technologiezentren, die mit Hochschulen und der Wirtschaft auf einer nicht gewinnorientierten Basis zusammenarbeiten und rechtlich selbständig sind."

4

a. "...anderen Institutionen des Hochschu bereichs nicht direkt wahrgenommen werden." und 4

b. "... Hochschulen oder Private unterstützt."

4

1 NE b. "ils bénéficient d’une contribution significative de cantons, d’autres collectivités publiques ou de hautes écoles à leur financement de base (charges d’exploitation annuelles)."

4

4 economiesuisse a. "Sie erfüllen Aufgaben von nationaler Bedeutung, die von bestehenden Hochschulen und anderen (auch: ArbeitgeberV, Institutionen des Hochschu bereichs nicht direkt wahrgenommen werden können."

HKBB)

4

4 SGV a. "Sie erfüllen Aufgaben von nationaler Bedeutung, die von bestehenden Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschu bereichs nicht direkt wahrgenommen werden."

4

b. "Sie werden in ihrer Grundfinanzierung (jährliche Betriebskosten) massgeblich durch Kantone,

andere öffentliche Gemeinwesen, Hochschulen oder Private unterstützt."

4

5 ETH-Rat a. "Sie erfüllen Aufgaben von nationaler Bedeutung im Rahmen einer Allianz mit einer Hochschule oder einer anderen Institution des Hochschulbereichs."

Anhang 3: 6/17