Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/33: Änderung der Verordnung des EVD über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen · 6 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 2Fedlex · Ergebnisbericht

Ergebnisse der Anhörung zur Änderung der MiVo-HF / 10.06.2010

1 Zusammenfassung

1.1 Allgemeines

Am 21. Januar 2010 hat das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) eine Anhörung zur Änderung der Verordnung des EVD über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgän-

1

gen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen eröffnet. Adressaten der Anhörung waren die kantonalen Erziehungsdepartemente, Dachorganisationen der Wirtschaft und Arbeitswelt sowie weitere betroffene Organisationen. Insgesamt wurden 45 Teilnehmer eingeladen, eine Stellungnahme bis zum 23. April 2010 einzureichen.

Die vorgeschlagenen Änderungen sahen hauptsächlich die Einführung neuer oder die Anpassung einzelner Fachrichtungen und deren Bezeichnung in den Anhängen der Verordnung vor. Diese Anpassungen sind auf die geänderten Bedürfnisse der Wirtschaft und der Organisationen der Arbeitswelt zurückzuführen.

Weiter wurde vorgeschlagen, einen neuen Bereich «Verkehr und Transport» einzuführen (Artikel 1). Zusätzlich soll mit einem neuen Absatz 3 in Artikel 15 der Verordnung die Führung eines Verzeichnisses der vom BBT anerkannten Nachdiplomstudien geregelt werden. Damit soll flexibler und schneller auf Veränderungen in einem Bildungsbereich reagiert werden können, der einem starken Wandel unterworfen ist.

1.2 Eingetroffene Stellungnahmen und Beurteilung

Insgesamt sind 43 Stellungnahmen eingetroffen (davon 23 von Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein sowie 20 von Organisationen, Verbänden etc.).

Alle antwortenden Kantone und das Fürstentum Liechtenstein sowie zehn Organisationen befürworten grundsätzlich die vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung. Zehn Organisationen nehmen nur zu spezifischen Punkten Stellung.

1.3 Allgemeine Rückmeldungen

Die vorgeschlagenen Anpassungen aufgrund der Bedürfnisse des Arbeitsmarktes werden grundsätzlich begrüsst. Gleichzeitig wird aber auch vereinzelt auf die Gefahr von zu häufigen Änderungen und Anpassungen für die Stabilität des Bildungssystems hingewiesen.

Unterschiedliche Auffassungen herrschen bezüglich dem Vorgehen für die Anpassungen der Anhänge der Verordnung und damit verbunden die Genehmigung von Rahmenlehrplänen und die Anerkennung von Bildungsgängen. Während vereinzelte Stellungnahmen darauf hinweisen, dass zuerst die Anhänge geändert werden müssten, bevor Rahmenlehrpläne genehmigt und anschliessend Bildungsgänge anerkannt werden könnten, vertreten andere Organisationen die Auffassung, dass Anpassungen laufend - im Hinblick auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes - möglich sein sollten. Deshalb seien Änderungen in den Anhängen nur den direkt betroffenen Branchen sowie den Kantonen zur Stellungnahme zu unterbreiten. Es wird befürchtet, dass nach Abschluss der vorliegenden Anpassung der Verordnung für längere Zeit keine Änderungen mehr möglich seien.

1 Siehe dazu: Erläuternder Bericht für die Anhörung vom 10.12.2009 und Änderungen der Verordnung vom 10.12.2009