Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/33: Änderung der Verordnung des EVD über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen · 6 Seiten

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Ergebnisse der Anhörung zur Änderung der MiVo-HF / 10.06.2010

Verbunden mit den ersten zwei Aspekten wird die Frage der Steuerung aufgeworfen. Eine Steuerung in inhaltlicher und mengenmässiger Hinsicht sei zurzeit nicht erkennbar. Es stelle sich die Frage, ob zukünftig die Bildungsgänge der höheren Fachschulen weiterhin nach dem Bottom-Up-Ansatz entwickelt werden oder der Anspruch bestehe, das Angebot an den höheren Fachschulen durch die Verordnung zu steuern (Top-Down-Ansatz).

In mehreren Stellungnahmen steht die Titelsystematik zur Diskussion. Zum einen wird gefordert, die Bezeichnung «höhere Fachschulen» als Eigennamen zu behandeln (Höhere Fachschulen - HF) zum anderen weisen einzelne Stellungnahmen auch auf die Verwechslungsgefahr zwischen HF und FH (Fachhochschulen) hin.

In einer Stellungnahme wird ein moderner Titel (Professional Bachelor) für die Abschlüsse auf der Stufe höhere Fachschule gefordert.

Weiter werden die Titelvergabe der höheren Fachschulen und der Hochschulen und eine mögliche gegenseitige Konkurrenzierung und Titel-Konfusion angesprochen. Auch wird eine fehlende Konsistenz in den Titelbezeichnungen bemängelt.

1.4 Änderung von Artikeln der Verordnung

Alle Kantone und Organisationen unterstützen die vom BBT vorgeschlagenen Änderungen in der Verordnung (Titel; Art. 1 Abs. 2 Bst. g und h; Art. 7 Abs. 1 Bst. b; Art. 15 Abs. 2 und 3) mit zwei Ausnahmen:

Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b (Aufhebung)

Die Konferenz der höheren Fachschulen unterstützt die Aufhebung der Bestimmung, dass die Rahmenlehrpläne «aussagekräftige, eindeutige Titel» festlegen, nicht. Ein Verweis in Artikel 15 auf die Titelregelung in den Anhängen genüge nicht und ein Widerspruch zu Artikel 15 sei nicht gegeben. Der Titel solle weiterhin im Rahmenlehrplan aufgeführt werden.

Artikel 15 Absatz 2 und 3

Der Schweizerische Verband der dipl. Absolventinnen und Absolventen höherer Fachschulen (ODEC) kann der Absicht, die Nachdiplomstudien und deren Titel nicht mehr in den Anhängen der Verordnung zu regeln, sondern in einem vom BBT geführten Verzeichnis zu nennen, nur zustimmen, wenn für diese Nachdiplomstudien keine Titel vergeben werden und der Zusatz «dipl.» entfällt. Ansonsten ist das heutige Anerkennungsverfahren beizubehalten. Es wird eine Titelflut befürchtet, die sich negativ auf die Positionierung und Verankerung der Bildungsgänge HF auswirken würde.