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Vernehmlassung 2009/35: Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung · 105 Seiten
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Pflanzenschutzmittel 916.161
a. das Verhältnis zwischen Höchstaufwandmenge in Gramm des Wirkstoffs je Hektar und LD50 (Kontakt oder orale Aufnahme) in μg des Wirkstoffs je Biene (Gefährdungsquotient) und, falls erforderlich, die Persistenz von Rückständen auf oder in den behandelten Pflanzen;
b. gegebenenfalls die Auswirkungen auf Bienenlarven, das Verhalten von Bienen sowie Überleben und Entwicklung von Bienenvölkern nach der Anwendung des Pflanzenschutzmittels gemäss den vorgeschlagenen Anwendungsbedingungen.
B-2.5.2.4 Risiken für andere Nutzarthropoden
1Die Beurteilungsstellen bewerten, ob unter den vorgeschlagenen Anwendungsbedingungen eine Exposition von anderen Nutzarthropoden als Honigbienen gegenüber dem Pflanzenschutzmittel möglich ist. Besteht diese Möglichkeit, so bewerten sie, welche letalen und subletalen Auswirkungen auf diese Organismen bei der Anwendung des Pflanzenschutzmittels gemäss den vorgeschlagenen Anwendungsbedingungen zu erwarten sind, und ob eine Verringerung ihrer Aktivität eintritt.
2Bei dieser Bewertung werden folgende Informationen berücksichtigt:
a. die in Anhang 2 Teil A vorgesehenen speziellen Informationen über die Toxizität für Honigbienen und andere Nutzarthropoden sowie die Ergebnisse ihrer Bewertung;
b. andere relevante Informationen über den Wirkstoff wie:
1. Löslichkeit in Wasser,
2. Verteilungskoeffizient Octanol/Wasser,
3. Dampfdruck,
4. Geschwindigkeit des photochemischen Abbaus und Identität der Abbauprodukte,
5. Wirkungsweise (z.B. Wachstumsregulierung bei Insekten);
c. alle in Anhang 3 Teil A vorgesehenen relevanten Informationen über das Pflanzenschutzmittel wie:
1. Auswirkungen auf andere Nutzarthropoden als Bienen,
2. Toxizität für Honigbienen,
3. auf Grund der biologischen Erstüberprüfung vorliegende Daten,
4. Höchstaufwandmenge,
5. maximale Anzahl und Zeitpunkt der Anwendungen;
d. gegebenenfalls Angaben über andere zugelassene Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln in der vorgeschlagenen Anwendungsregion, wenn diese denselben Wirkstoff enthalten oder dieselben Rückstände hinterlassen.