Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/63: Technische Eisenbahnbestimmungen sowie Verordnungen über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs · 3 Seiten

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Teilrevision

von baulichen Bestimmungen der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV),

von Bestimmungen der Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV) und ihrer technischen Ausführungsbestimmungen (VABöV)

Anhörungsergebnisse

Durchführung der Anhörung:

Die Anhörung wurde am 6. April 2009 durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) eröffnet und dauerte bis zum 3. Juni 2009. Weil es sich grösstenteils um die Weiterentwicklung von technischen Eisenbahnbestimmungen handelt, wurden in erster Linie die schweizerischen Bahnen sowie Vertreter der Bahnindustrie angeschrieben. Mit Schreiben vom 17. Mai 2009 wurden nachträglich auch die Staatskanzleien der Kantone zu einer Stellungnahme bis 17. Juni 2009 eingeladen.

Insgesamt gingen 64 Anhörungsantworten ein.

Adressatengruppen Anzahl Anzahl Adressaten Antwortende Normalspurbahnen 227

Schmalspurbahnen 278

Zahnradbahnen 124

Strassenbahnen/Trolleybus 156

Netzzugänger 120

Vereine / Verbände / Organisationen 236

Bahnen Ausland 42

Aufsichtsbehörden Ausland 40

Industrie / Ingenieurbüros 608

Normenvereinigungen 40

Kantone 2622

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete 21

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 10

Total 21264

Schwerpunkte der Anhörungsantworten:

Die allgemeinen Bemerkungen machen rund 10 % der Anhörungsantworten aus, enthaltend je hälftig allgemeine Aussagen zur EBV-Revision und zur AB-EBV-Revision. Vereinzelt beziehen sich die allgemeinen Bemerkungen auf die VböV- und VABöV-Revision.

Zur EBV-Teilrevision im Einzelnen äussern sich nur rund 5 % der Stellungnahmen. Gute 75 % der Anhörungsantworten betreffen ausschliesslich spezifische Punkte der Teilrevision zur AB-EBV. Bei beiden Erlassen handelt es sich grösstenteils um Bemerkungen oder Fragen zur Vorschriftenredaktion, zur konsequenten Verwendung von Begriffen oder zu anderen Optimierungen bei der Regelungssystematik. Teilweise werden auch Anträge für spätere Revisionsrunden gestellt.

Die verbleibenden knapp 5 % der themenspezifischen Anhörungsantworten beziehen sich auf die VböV- und VABöV-Revision.