Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/95: Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (RuVG) · 44 Seiten
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In diesem Fall konnte die Schweiz mit dem Einverständnis Nigerias und dank der Unterstützung der Weltbank ein Monitoring einrichten, um die Verwendung der nach Nigeria zurückgeführten Gelder zu überprüfen. Das Abkommen über den Grundsatz des Monitorings bezog sich auf die Rückerstattung von insgesamt 700 Millionen USD, wobei 460 und 40 Millionen USD aufgrund von Gerichtsurteilen in der Schweiz und 200 Millionen dank der Einwilligung der Berechtigten zurückgegeben werden konnten.
Als problematisch für das Monitoring erwies sich der Umstand, dass die Regierung die Gelder bereits für das Jahr 2004 budgetiert hatte, obwohl die Restitution effektiv 2005 erfolgte. Die Schweiz konnte somit lediglich eine nachträgliche Überprüfung durch ein Monitoring der Weltbank durchführen. Da im vorliegenden Fall aber zum ersten Mal überhaupt ein Monitoring stattfand, wurde selbst von den kritischsten NGO das Vorgehen der Schweiz als Durchbruch anerkannt.
§ Trilaterales Monitoring zusammen mit der Weltbank und den USA: der Fall Kasachstan
Die Schweiz und die USA führen seit 2003 Gespräche über die Modalitäten für die Rückerstattung der kasachischen Guthaben, die aufgrund eines internationalen Rechtshilfeverfahrens mit den USA (rund 84 Mio. USD) und im Rahmen eines Genfer Verfahrens (rund 60 Mio. USD) auf Genfer Konten gesperrt sind. Die Parteien haben nach einer Lösung gesucht, welche Gewähr bietet, dass die dem kasachischen Volk zurückgegebenen Gelder sinnvoll eingesetzt und nicht veruntreut werden. Die Rückgabe unter der Aufsicht einer internationalen Finanzinstitution, namentlich der Weltbank, erschien dafür der sicherste Weg.
Die von den USA, Kasachstan, der Schweiz und der Weltbank vorgeschlagene Lösung sieht die Gründung einer neuen kasachischen Stiftung mit dem Namen «BOTA Kazakh Child and Youth Development Foundation» vor. Die Stiftung setzt sich aus fünf von der Regierung ernannten kasachischen Founders zusammen, die von den Parteien genehmigt werden müssen. Die Stiftung wird von einer internationalen NGO verwaltet, die von den Parteien bezeichnet wird und von den kasachischen Behörden völlig unabhängig ist. Die gesperrten Vermögenswerte sollen in Tranchen an diese Stiftung überwiesen und unter der Schirmherrschaft der Weltbank von dieser eingesetzt werden. Ein Aufsichtsorgan (Supervisory Board) aus Vertretern der Abkommenspartner wird die tatsächliche Verwendung der Gelder überwachen. Die Auszahlung der Gelder kann jederzeit auf alleiniges Ersuchen eines Abkommenspartners blockiert werden.
Der Bundesrat genehmigte am 2. Mai 2007 ein Abkommen mit den USA und Kasachstan sowie ein Service Agreement mit den USA, Kasachstan und der Weltbank über die Rückführung der in der Schweiz blockierten kasachischen Vermögenswerte. Es wird erwartet, dass die Gelder innert fünf Jahren aufgebraucht sind.