Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/95: Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (RuVG) · 12 Seiten

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Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA

Direktion für Völkerrecht DV

XX.XXX Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (RuVG)

Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

1 Ausgangslage

Am 24. Februar 2010 beschloss der Bundesrat, den Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (RuVG) in die Vernehmlassung zu schicken. Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren wurden die Regierungen der Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, politische Parteien, gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, Spitzenverbände der Wirtschaft sowie andere betroffene Stellen eingeladen (Siehe Anhang: Liste der Vernehmlassungsadressaten).

Um die Anwendung dieses Gesetzes auf den hängigen Fall Duvalier zu ermöglichen, wurde die Frist für die Vernehmlassung gestützt auf Art. 7 Abs. 3 lit. a des Vernehmlassungsgesetzes gekürzt.

Die Teilnehmenden konnten ihre Stellungnahme vom 24. Februar 2010 bis zum 16. April 2010 einreichen.

2 Vorentwurf

Der Gesetzesentwurf soll erlauben, Fälle unrechtmässig erworbener Vermögenswerte, die politische exponierten Personen in der Schweiz angelegt haben, einer Lösung zuzuführen, wenn ein inter-