Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/95: Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (RuVG) · 44 Seiten
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Am 23. Oktober 2008 erfuhr die Schweiz aufgrund einer diplomatischen Note des
kongolesischen Aussenministeriums, dass die kongolesische Regierung auf ein
Strafverfahren gegen das Umfeld des verstorbenen Präsidenten Mobutu verzichtet und sich für Verhandlungen mit den Erben Mobutus entschieden hatte.
Mit Schreiben vom 13. November 2008 bot die Aussenministerin Präsident
Kabila die Dienste eines auf die Wiedererlangung von Vermögenswerten spezialisierten Schweizer Anwalts an, der den Auftrag hatte, im Namen der DRK die gerichtliche Sperrung der Mobutu-Gelder zu erlangen.
Nachdem die DRK in letzter Minute zugestimmt hatte, verlängerte die Schweizer Regierung die Sperre ein zweites Mal bis zum 28. Februar 2009. Diese Verlängerung sollte es einerseits dem Anwalt der DRK erlauben, in der Schweiz ein Verfahren zur gerichtlichen Sperrung der Vermögenswerte einzuleiten, und andererseits der Bundesanwaltschaft (BA) Gelegenheit geben, über die Fortführung des Verfahrens zu entscheiden.
Nachdem der Anwalt der DRK eine Strafanzeige eingereicht hatte, beschloss die Schweizer Regierung am 23. Januar 2009, die Sperre zum dritten Mal bis zum 30. April 2009 zu verlängern, da sie davon ausging, dass das Aktenstudium durch die BA sehr aufwändig sein würde.
Am 21. April 2009 entschied die BA nach Prüfung der Strafanzeige, wegen Verjährung der angezeigten Handlungen keine Untersuchung einzuleiten.
Überraschenderweise wies die DRK ihren Anwalt an, den Entscheid der BA
nicht anzufechten. Damit machte die DRK jede Hoffnung auf eine Rückerstattung der gesperrten Vermögenswerte an die kongolesische Bevölkerung zunichte.
Am 27. April 2009 wurde der Bundesrat über die Einreichung einer Aufsichtsbeschwerde an das Bundesstrafgericht (BStGer) durch einen Schweizer Bürger informiert. Dieses unerwartete Verfahren wurde von einer Privatperson eingeleitet, die ein letztes Mal versuchen wollte, die Übergabe der Vermögenswerte an die Mobutu-Erben zu verhindern. Damit sich das Bundesstrafgericht dazu äussern konnte, beschloss die Schweizer Regierung, die Sperre der Vermögenswerte zum
vierten Mal zu verlängern.
Am 14. Juli 2009 entschied das Bundesstrafgericht, der Aufsichtsbeschwerde
nicht Folge zu leisten, und sprach dem Schweizer Bürger die Beschwerdeberechtigung ab, da er in dieser Angelegenheit nicht Opfer sei. Unter diesen Umständen blieb der Schweiz gemäss dem Entscheid der Regierung vom 30. April 2009 nichts anderes mehr übrig, als die Blockierung der Mobutu-Gelder nach zwölfjährigen Bemühungen aufzuheben.