Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/95: Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (RuVG) · 44 Seiten
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Anhang 2
Gesperrte Mobutu-Gelder in der Schweiz: Chronologie der Ereignisse (1997-2009)
Am 16. Mai 1997 ordnete die Schweiz nach einem Rechtshilfegesuch der Demokratischen Republik Kongo (DRK) im Sinne einer vorsorglichen Massnahme die teilweise Sperrung der Mobutu-Vermögenswerte in der Schweiz an. Die Schweizer Behörden konnten die Vermögenswerte nicht vollständig blockieren lassen, da wesentliche Angaben fehlten.
Um diesem Mangel abzuhelfen, beschloss der Bundesrat am 17. Mai 1997, sämtliche Vermögenswerte von Mobutu und seiner Familie in der Schweiz vorsorglich zu sperren. Nach einer nachträglichen partiellen Ergänzung des Rechtshilfegesuchs durch die DRK wurde die Sperre der Vermögenswerte im Rahmen des Rechtshilfeverfahrens aufrechterhalten.
Zwischen Mai 1997 und November 2003 ersuchten die Schweizer Behörden die kongolesischen Behörden mehrere Male auf verschiedenen Ebenen, ihr Rechtshilfegesuch zu präzisieren. Da die DRK dieser Aufforderung nicht nachkam, musste das Rechtshilfeverfahren schliesslich eingestellt werden.
Um die Rückgabe der gesperrten Gelder an die Mobutu-Erben zu verhindern, be-
schloss der Bundesrat, die Gelder gestützt auf die Verfassung zunächst für drei
Jahre zu blockieren. Er beauftragte das EDA, die Parteien bei der Suche nach einer möglichst zufrieden stellenden Lösung zu unterstützen.
Am 15. Dezember 2006, ordnete die Schweizer Regierung (trotz geringer Fortschritte in dieser Angelegenheit) eine erste Verlängerung der Sperre um zwei Jahre an.
Im Juli 2007 besuchte die Bundespräsidentin die DRK und bat den kongolesischen Staat, einen Ansprechpartner in dieser Angelegenheit zu bestimmen.
Im August 2007 empfing der stellvertretende Staatssekretär die Vizeministerin
für Auslandkongolesen, um den Wunsch des EDA nach einer Ansprechperson zu bekräftigen.
Im November 2007 übergab der Schweizer Botschafter in Kinshasa dem Aussenminister der DRK ein Aide-mémoire, in dem die Schweiz ihrer Besorgnis über diese Angelegenheit und ihrem Wunsch nach einer Lösung zugunsten der kongolesischen Bevölkerung Ausdruck gab.
Im Juli 2008 richtete des EDA ein Schreiben an den Aussenminister der DRK, in dem das Bedauern der Schweiz darüber zum Ausdruck gebracht wurde, dass fünf Monate vor Ablauf der Blockierung am 15. Dezember 2008 trotz verschiedener Demarchen keine Gespräche stattgefunden hatten, die eine Lösung für die Rückerstattung der Vermögenswerte an die DRK hätte näher bringen können. Die Schweiz
bot deshalb der DRK technische Unterstützung bei der Wiederaufnahme des
1997 eingeleiteten Strafverfahrens und der Einreichung eines neuen Rechtshil-