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Vernehmlassung 2009/95: Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (RuVG) · 6 Seiten

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Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (RuVG)

vom ... 2010 Entwurf vom 15. Februar 2010

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung1,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom…2,

beschliesst:

1. Abschnitt: Gegenstand

Art. 1

Dieses Gesetz regelt die Sperrung, Einziehung und Rückerstattung von Vermögenswerten politisch exponierter Personen oder ihres Umfelds, wenn aufgrund des Versagens staatlicher Strukturen im ersuchenden Staat, in dem die politisch exponierte Person ihr öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat (Herkunftsstaat), ein internationales Rechtshilfeersuchen in Strafsachen zu keinem Ergebnis führt.

2. Abschnitt: Sperrung

Art. 2 Voraussetzungen

Der Bundesrat kann im Hinblick auf die Einleitung eines Einziehungsverfahrens nach diesem Gesetz die Sperrung von Vermögenswerten in der Schweiz verfügen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

a. Die Vermögenswerte wurden im Rahmen eines auf Ersuchen des Herkunftsstaates eingeleiteten internationalen Rechtshilfeverfahrens in Strafsachen vorläufig sichergestellt.

b. Die Vermögenswerte unterliegen der Verfügungsmacht von:

1. Personen, die ein wichtiges öffentliches Amt im Ausland ausüben oder ausgeübt haben (politisch exponierte Personen), insbesondere Staats- oder Regierungschefinnen und -chefs, hochrangigen Politikerinnen und Politikern, hochrangigen Mitgliedern von Verwaltung, Justiz, Armee

1 SR 101

2 BBl 2010... 2009–......