AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
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ANHANG NR. 4 ZU DEN AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZUR EI- Formatiert: Deutsch
SENBAHNVERORDNUNG (Schweiz)
Blatt Nr.: 3 Gelöscht:2
BEGRIFFE
Ausgabe: 01.07.2010
Gelöscht: ZU
FESTE ANLAGEN
Sicherungsanlagen, Telematikanwendungen, Personenwarnsysteme
Festhaltekraft (bei Weichen): (force de maintien [aiguilles])
Kraft, mit der die abliegende Zunge durch den Weichenantrieb in ihrer Lage gehalten wird. Entspricht
auch der Kraft, mit der der Verschluss in seiner Lage gehalten wird.
Führerstandsignalisierung: (signalisation en cabine) Kommentar[reb3]:Stimmt
teilweise mit Definition FDV sinn-Einrichtung zur Signalisierung im Führerstand. gemäss überein; evtl. noch präzi-
sieren (spätere Änderungsrunde?)
Gleisfreimeldeeinrichtung: (équipement de contrôle de l'état libre de la voie)
Gleisfreimeldeeinrichtungen dienen dem Zweck, das Freisein einzelner Abschnitte der Gleisanlage
von Eisenbahnfahrzeugen festzustellen.
Kraftübertragungsmittel (bei Weichen): (dispositif de transmission de la force [aiguilles])
Nebenkomponenten des Umstellsystems einer Weiche: Stellstange und weitere Teile, welche die
Umstell- und die Festhaltekraft des Antriebs auf die Zungen übertragen, sei es direkt oder über
Komponenten des Verschlusses.
Notbedienung: (commande de secours) Kommentar[reb4]:Stimmt mit
Definition FDV sinngemäss überein Funktion, welche in der Sicherungsanlage Abhängigkeiten umgeht oder Zustandsmeldungen verän-
dert.
Schutzweiche: (aiguille de protection) Kommentar[reb5]:Stimmt mit
Definition FDV sinngemäss überein Weiche, die in der Schutz bietenden Stellung eine Flankenfahrt verhindert. Eine Weiche ist nur
solange eine Schutzweiche, wie sie als solche beansprucht wird.
Sicherungsanlage: (installation de sécurité) Kommentar[reb6]:Stimmt mit
Definition FDV sinngemäss überein Anlage zur Steuerung und Sicherung der Zugfahrten und Rangierbewegungen.
Gelöscht: 3
Fortsetzung Blatt Nr. 4