Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/123: Änderung von Artikel 119 BV und des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Zulassung der Präimplantationsdiagnostik) · 104 Seiten

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- Die formative Evaluation wird etwa ein Jahr nach Inkrafttreten durchgeführt und prüft Aspekte der Vollzugsoptimierung. Dieser Teil der Evaluation ist insbesondere für die Übereinstimmung der gemeldeten Indikationen mit den Voraussetzungen nach Artikel 5a Absatz 2 von Bedeutung (Art. 14a Abs. 2 Bst. a).

- Die summative Evaluation beinhaltet eine abschliessende, systematische Bewertung der Wirkungen der neuen Regelung mit Erkenntnissen für allfällige Gesetzesanpassungen. Sie findet etwa vier Jahre nach Inkrafttreten statt.

Für die Evaluation ist jährlich mit Kosten in der Höhe von 160 000 Franken zu rechnen.

Jährliche Kosten für den Vollzug des Gesetzes (in Franken):

Kostenbereiche Personalaufwand BAG* Sachaufwand BAG Total

(Fipos. A2100.0001) (Fipos. A2115.0001)

2014 Ab 2015 2014 Ab 2015

Kontrolle der PID-

Verfahren: 80%-Stelle

Sachbearbeitung zur

140 000 140 000

Erteilung von

Bewilligungen und

Meldewesen

Inspektionen und

17 500

Massnahmen

Evaluationsaufträge 160 000 160 000

Zwischentotal 140 000 140 000 160 000 160 000

Total Aufwand 2014 140 000 160 000 300 000

Total Aufwand ab 2015 140 000 177 500 317 000

*Personalaufwand einschliesslich Arbeitgeberbeiträge

Durch die erhobenen Bewilligungs- und Meldegebühren werden jährlich rund 54 000 Franken generiert (Fipos. E1300.0001). Durch die Verrechnung der Inspektion werden zusätzlich jährlich rund 17 500 Franken eingenommen.

Vorbereitung des Vollzugs:

Um den Vollzug auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens sicherzustellen, müssen bereits ab 2014 Mittel bereitgestellt werden. So ist die 80%-Stelle für die Sachbearbeitung bereits ab 1.1.2014 zu besetzen, und für den Aufbau und die Vorbereitung des Monitorings sind 160 000 Franken im Sachkredit einzuplanen.