Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/123: Änderung von Artikel 119 BV und des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Zulassung der Präimplantationsdiagnostik) · 104 Seiten
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- Die formative Evaluation wird etwa ein Jahr nach Inkrafttreten durchgeführt und prüft Aspekte der Vollzugsoptimierung. Dieser Teil der Evaluation ist insbesondere für die Übereinstimmung der gemeldeten Indikationen mit den Voraussetzungen nach Artikel 5a Absatz 2 von Bedeutung (Art. 14a Abs. 2 Bst. a).
- Die summative Evaluation beinhaltet eine abschliessende, systematische Bewertung der Wirkungen der neuen Regelung mit Erkenntnissen für allfällige Gesetzesanpassungen. Sie findet etwa vier Jahre nach Inkrafttreten statt.
Für die Evaluation ist jährlich mit Kosten in der Höhe von 160 000 Franken zu rechnen.
Jährliche Kosten für den Vollzug des Gesetzes (in Franken):
Kostenbereiche Personalaufwand BAG* Sachaufwand BAG Total
(Fipos. A2100.0001) (Fipos. A2115.0001)
2014 Ab 2015 2014 Ab 2015
Kontrolle der PID-
Verfahren: 80%-Stelle
Sachbearbeitung zur
140 000 140 000
Erteilung von
Bewilligungen und
Meldewesen
Inspektionen und
17 500
Massnahmen
Evaluationsaufträge 160 000 160 000
Zwischentotal 140 000 140 000 160 000 160 000
Total Aufwand 2014 140 000 160 000 300 000
Total Aufwand ab 2015 140 000 177 500 317 000
*Personalaufwand einschliesslich Arbeitgeberbeiträge
Durch die erhobenen Bewilligungs- und Meldegebühren werden jährlich rund 54 000 Franken generiert (Fipos. E1300.0001). Durch die Verrechnung der Inspektion werden zusätzlich jährlich rund 17 500 Franken eingenommen.
Vorbereitung des Vollzugs:
Um den Vollzug auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens sicherzustellen, müssen bereits ab 2014 Mittel bereitgestellt werden. So ist die 80%-Stelle für die Sachbearbeitung bereits ab 1.1.2014 zu besetzen, und für den Aufbau und die Vorbereitung des Monitorings sind 160 000 Franken im Sachkredit einzuplanen.