Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Bundesgesetz Entwurf über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG)
Änderung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,
beschliesst:
I
Das Landwirtschaftsgesetz vom 29. April 19982 wird wie folgt geändert:
Art. 2 Abs. 1 Bst. b und 3
1 Der Bund trifft namentlich folgende Massnahmen:
b. Er fördert gemeinwirtschaftliche Leistungen von bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betrieben mit Direktzahlungen.
3 Die Massnahmen nach Absatz 1 unterstützen die Ausrichtung der Landwirtschaft und der Ernährungswirtschaft auf eine gemeinsame Qualitätsstrategie.
Art. 11 Verbesserung der Qualität und Nachhaltigkeit
1 Der Bund kann subsidiär gemeinschaftliche Massnahmen von Produzenten, Verarbeitern oder Händlern unterstützen, die zur Verbesserung der Qualität und Nachhaltigkeit von Erzeugnissen und Prozessen beitragen.
2 Die Massnahmen müssen:
a. zur Förderung der Innovation, der Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungskette oder der Teilnahme an Qualitätssicherungsprogrammen beitragen;
b. die Beteiligung der Produzenten vorsehen und diesen in erster Linie zugutekommen;
c. von der Produzenten- oder Branchenorganisation des betroffenen Sektors koordiniert werden.
3 Der Bund unterstützt:
a. die Vorabklärung;
1BBl 2011…
2 SR 910.1
2011–