Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten

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Bundesgesetz Entwurf über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG)

Änderung vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,

beschliesst:

I

Das Landwirtschaftsgesetz vom 29. April 19982 wird wie folgt geändert:

Art. 2 Abs. 1 Bst. b und 3

1 Der Bund trifft namentlich folgende Massnahmen:

b. Er fördert gemeinwirtschaftliche Leistungen von bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betrieben mit Direktzahlungen.

3 Die Massnahmen nach Absatz 1 unterstützen die Ausrichtung der Landwirtschaft und der Ernährungswirtschaft auf eine gemeinsame Qualitätsstrategie.

Art. 11 Verbesserung der Qualität und Nachhaltigkeit

1 Der Bund kann subsidiär gemeinschaftliche Massnahmen von Produzenten, Verarbeitern oder Händlern unterstützen, die zur Verbesserung der Qualität und Nachhaltigkeit von Erzeugnissen und Prozessen beitragen.

2 Die Massnahmen müssen:

a. zur Förderung der Innovation, der Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungskette oder der Teilnahme an Qualitätssicherungsprogrammen beitragen;

b. die Beteiligung der Produzenten vorsehen und diesen in erster Linie zugutekommen;

c. von der Produzenten- oder Branchenorganisation des betroffenen Sektors koordiniert werden.

3 Der Bund unterstützt:

a. die Vorabklärung;

1BBl 2011…

2 SR 910.1

2011–