Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 295Fedlex · Vorlage
Landwirtschaftsgesetz Entwurf
Art. 52 Beiträge zur Stützung der Inlandeierproduktion
Der Bund kann Beiträge für die Finanzierung von Verwertungsmassnahmen zu Gunsten der inländischen Eierproduktion ausrichten.
Art. 54 Beitrag für einzelne Kulturen
1 Der Bund kann Einzelkulturbeiträge ausrichten zur Erhaltung der Produktionskapazität und der Funktionsfähigkeit einzelner Verarbeitungsketten für eine angemessene Versorgung der Bevölkerung.
2 Der Bundesrat bezeichnet die Kulturen und bestimmt die Höhe der Beiträge.
Art. 55 und 56
Aufgehoben
Art. 58 Abs. 2
Aufgehoben
Art. 59
Aufgehoben
Art. 66
Aufgehoben
3. Titel: Direktzahlungen
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 70 Grundsatz
1 Zur Förderung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen werden Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen von landwirtschaftlichen Betrieben Direktzahlungen ausgerichtet.
2 Die Direktzahlungen umfassen:
a. Kulturlandschaftsbeiträge;
b. Versorgungssicherheitsbeiträge;
c. Biodiversitätsbeiträge;
d. Landschaftsqualitätsbeiträge;
e. Produktionssystembeiträge;
f. Ressourceneffizienzbeiträge;