Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/2: Bericht über den Abschluss eines Zusatzabkommens zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und dem Grossherzogtum von Luxemburg · 6 Seiten

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Eidgenössische Steuerverwaltung D 3.LUX.12 - SAX

8. Juni 2009

Vertraulich – nicht zur Veröffentlichung bestimmt

Bericht

über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Abkommens mit dem Grossherzogtum von Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

1. Ausgangslage

Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem

Grossherzogtum von Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wurde am

21. Januar 1993 (SR 0.672.951.81; hiernach « DBA-L ») abgeschlossen und seither nicht geändert. Die darin verankerten materiellen Lösungen sind für die Wirtschaft beider Partnerstaaten noch heute vorteilhaft, doch sie hinken den jüngsten

Entwicklungen in der Politik beider Staaten zum Informationsaustausch in

Steuersachen hinten nach.

Am 13. März 2009 verpflichtete sich der Bundesrat, in seinen

Doppelbesteuerungsabkommen die Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (hiernach « OECD ») in Sachen Informationsaustausch zu übernehmen, das heisst Artikel 26 des Musterabkommens 2005 dieser Organisation. Der Vorbehalt zum OECD-Musterabkommen wurde zurückgezogen.

Dementsprechend beschloss die Schweiz, unverzüglich Verhandlungen mit anderen Staaten aufzunehmen, um eine mit dem OECD-Standard kompatible Bestimmung zum Informationsaustausch in ihre Doppelbesteuerungsabkommen aufzunehmen.

Die Revision wurde insbesondere zum Anlass genommen, um das Abkommen hinsichtlich der Dividendenbestimmung an die Entwicklung der schweizerischen Abkommenspolitik anzupassen und eine Schiedsgerichtsklausel einzufügen. Der Entwurf für ein Änderungsprotokoll enthält auch Protokollbestimmungen, welche die Klärung bestimmter Punkte des Abkommens bezwecken.

Die Revisionsverhandlungen zum DBA-L wurden am 20. Mai 2009 mit der Paraphierung des Entwurfs für ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abgeschlossen.

Bevor wir dem Bundesrat die Unterzeichnung dieses Entwurfs für ein Änderungsprotokoll beantragen, wollen wir den Kantonen und den interessierten Wirtschafts-