Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/50: Verordnung über die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern (KiBeV; Kinderbetreuungsverordnung) · 61 Seiten
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1.10.4 4. Abschnitt: Inkrafttreten
Art. 87 Inkrafttreten
Da sich die KiBeV an das neue Erwachsenenschutzrecht anlehnt, ist ein gemeinsames Inkrafttreten auf den 1. Januar 2013 vorgesehen. Damit wird den Kantonen gleichzeitig auch eine ausreichende Vorbereitungszeit eingeräumt.