Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/75: Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS) · 9 Seiten

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Anhörung Ausführungsverordnungen zur TschV: DepV Ausbildung, AmtsV Haustiere, AmtsV Schlachten

Forderung verbunden werden, die Ausbildungsanforderungen nach Tiernutzung und Tierart getrennt zu formulieren. Wohl die meisten Eingaben betrafen die Dauer der verschiedenen Aus- und Weiterbildungen, die für viele zu wenig umfangreich ausgefallen ist. Andere kritisieren das Missverhältnis der unterschiedlichen Dauer für die Aus- und Weiterbildungen.

Verschiedene Vorschläge, besonders hinsichtlich Umfang und Aufbau der Ausbildungen(z. B. on the job-Praktikum) können zur besseren Umsetzbarkeit berücksichtigt werden. Andere Forderungen würden, besonders im Bereich Hundehaltung, eine Änderung der Tierschutzverordnung bedingen. Zahlreiche Anträge sind zur Dispensation von Personen mit anderen Ausbildungen oder langjähriger Erfahrung eingereicht worden. Zu diesem Punkt wünschen sowohl Vertreter des Vollzugs als auch der TierhalterInnen vom BVET Leitplanken für den Vollzug. Es sollten Vollzugshilfen und vorgängige Schulung bereitgestellt und die Rechtsverbindlichkeit der neuen Amts- und Departementsverordnungen besser kommuniziert werden.

Zu einigen Fragestellungen bei der die Umsetzung der Ausbildungsvorschriften (z.B. Definition Gewerbsmässigkeit; Kriterien zur Teildispensation im Einzelfall) werden weiterführende Ausführungen in Form von technische Weisungen oder Formularvorlagen (z.B. provisorische Bestätigung für Tiertransporteure in Ausbildung) notwendig sein.