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Vernehmlassung 2010/78: Revision der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (Eigenmittelverordnung) · 56 Seiten
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Kredit 952.03
Anhang 4 (Art. 53 Abs. 2)
Positionsklassen SA-CH und SA-BIZ ohne Verwendung externer Ratings und deren Risikogewichtung
Positionsklassen (SA-CH und SA-BIZ) ohne externe Ratings Risikogewichte
SA-CH SA-BIZ
1. Natürliche Personen und Kleinunternehmen (Retail)
1.1 Retailpositionen, wenn der Gesamtwert der Positionen nach Artikel 37 Absatz 1, 75 %
ohne grundpfandrechtliche Sicherung, gegenüber einer Gegenpartei 1,5 Millionen Franken
und 1 Prozent aller Retailpositionen nicht übersteigt
1.2 Übrige Retailpositionen 100 %
2. Pfandbriefe
2.1 Inländische Pfandbriefe 25 % 20 %
3. Direkt und indirekt grundpfandgesicherte Positionen
3.1 Wohnliegenschaften in der Schweiz und im Ausland, bis zu zwei Drittel des Verkehrswertes 35 %
3.2 Wohnliegenschaften in der Schweiz und im Ausland, über zwei Drittel des Verkehrswertes 75 % 50 % 3.3 Landwirtschaftsliegenschaften in der Schweiz, bis zwei Drittel des Verkehrswertes 50 % 100 % 3.4 Landwirtschaftsliegenschaften in der Schweiz, über zwei Drittel des Verkehrswertes 75 % 100 % 3.5 Büro-, Geschäftshäuser und multifunktionale Gewerbeobjekte, bis zur Hälfte des Verkehrswertes 75 % 100 % 3.6 Grossgewerbliche und industrielle Objekte, bis ein Drittel des Verkehrswertes 75 % 100 % 3.7. Übrige Liegenschaften 100 %