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Vernehmlassung 2010/78: Revision der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (Eigenmittelverordnung) · 56 Seiten

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Kredit 952.03

Anhang 4 (Art. 53 Abs. 2)

Positionsklassen SA-CH und SA-BIZ ohne Verwendung externer Ratings und deren Risikogewichtung

Positionsklassen (SA-CH und SA-BIZ) ohne externe Ratings Risikogewichte

SA-CH SA-BIZ

1. Natürliche Personen und Kleinunternehmen (Retail)

1.1 Retailpositionen, wenn der Gesamtwert der Positionen nach Artikel 37 Absatz 1, 75 %

ohne grundpfandrechtliche Sicherung, gegenüber einer Gegenpartei 1,5 Millionen Franken

und 1 Prozent aller Retailpositionen nicht übersteigt

1.2 Übrige Retailpositionen 100 %

2. Pfandbriefe

2.1 Inländische Pfandbriefe 25 % 20 %

3. Direkt und indirekt grundpfandgesicherte Positionen

3.1 Wohnliegenschaften in der Schweiz und im Ausland, bis zu zwei Drittel des Verkehrswertes 35 %

3.2 Wohnliegenschaften in der Schweiz und im Ausland, über zwei Drittel des Verkehrswertes 75 % 50 % 3.3 Landwirtschaftsliegenschaften in der Schweiz, bis zwei Drittel des Verkehrswertes 50 % 100 % 3.4 Landwirtschaftsliegenschaften in der Schweiz, über zwei Drittel des Verkehrswertes 75 % 100 % 3.5 Büro-, Geschäftshäuser und multifunktionale Gewerbeobjekte, bis zur Hälfte des Verkehrswertes 75 % 100 % 3.6 Grossgewerbliche und industrielle Objekte, bis ein Drittel des Verkehrswertes 75 % 100 % 3.7. Übrige Liegenschaften 100 %