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Vernehmlassung 2010/78: Revision der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (Eigenmittelverordnung) · 56 Seiten
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Eigenmittelverordnung 952.03
Positionsklassen (SA-CH und SA-BIZ) ohne externe Ratings Risikogewichte SA-CH SA-BIZ
4. Nachrangige Positionen
4.1 Nachrangige Positionen gegenüber öffentlichrechtlichen Körperschaften, deren Risikogewicht 50 % werden wie nicht
nach Anhang 2 (SA-CH) oder Anhang 3 (SA-BIZ) höchstens 50 % beträgt nachrangige Positionen 4.2 Übrige nachrangige Positionen 250 % gewichtet
5. Überfällige Positionen
5.1 Die um die Einzelwertberichtigungen korrigierten Positionen nach Ziffer 3.1, 100 %
wobei grundpfandgesicherte Positionen nach den Ziffern 3.2–3.7 als unbesichert gelten
5.2 Die um die Einzelwertberichtigungen korrigierten unbesicherten Positionsanteile, 100 %
sofern die Einzelwertberichtigungen mindestens 20 Prozent des ausstehenden Betrags ausmachen
5.3 Die um die Einzelwertberichtigungen korrigierten unbesicherten Positionsanteile, 150 %
sofern die Einzelwertberichtigungen weniger als 20 Prozent des ausstehenden Betrags ausmachen
6. Übrige Positionen
6.1 Flüssige Mittel 0 %
6.2 Kreditäquivalente aus Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen 100 %
6.3 Übrige Positionen (inkl. Rechnungsbegrenzungsposten) 100 %