Vorlage

Vernehmlassung 2010/78: Revision der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (Eigenmittelverordnung) · 56 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 51Fedlex · Vorlage

Eigenmittelverordnung 952.03

Positionsklassen (SA-CH und SA-BIZ) ohne externe Ratings Risikogewichte SA-CH SA-BIZ

4. Nachrangige Positionen

4.1 Nachrangige Positionen gegenüber öffentlichrechtlichen Körperschaften, deren Risikogewicht 50 % werden wie nicht

nach Anhang 2 (SA-CH) oder Anhang 3 (SA-BIZ) höchstens 50 % beträgt nachrangige Positionen 4.2 Übrige nachrangige Positionen 250 % gewichtet

5. Überfällige Positionen

5.1 Die um die Einzelwertberichtigungen korrigierten Positionen nach Ziffer 3.1, 100 %

wobei grundpfandgesicherte Positionen nach den Ziffern 3.2–3.7 als unbesichert gelten

5.2 Die um die Einzelwertberichtigungen korrigierten unbesicherten Positionsanteile, 100 %

sofern die Einzelwertberichtigungen mindestens 20 Prozent des ausstehenden Betrags ausmachen

5.3 Die um die Einzelwertberichtigungen korrigierten unbesicherten Positionsanteile, 150 %

sofern die Einzelwertberichtigungen weniger als 20 Prozent des ausstehenden Betrags ausmachen

6. Übrige Positionen

6.1 Flüssige Mittel 0 %

6.2 Kreditäquivalente aus Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen 100 %

6.3 Übrige Positionen (inkl. Rechnungsbegrenzungsposten) 100 %