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Vernehmlassung 2010/82: Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung von Umweltzonen · 3 Seiten

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Strassenverkehr

Anhang 1 (Art. 1)

Bussenliste

Fr.

2. Motorfahrzeugführerinnen und -führer;

(Art. 19a Abs. 2 SSV)

Verkehrsregeln im ruhenden Verkehr 260. Parkieren in einer Umweltzone ohne Umweltzonenvignette a. bis 2 Stunden40

b. um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden60

c. um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden100

Fr.

3. Motorfahrzeugführerinnen und -führer; Verkehrsregeln im Fahrverkehr

304. Nichtbeachten des Vorschriftssignals

25. «Umweltzone» (2.59.7; Art. 27 Abs. 1 SVG und Art. 19a SSV)100

Diese Änderung tritt am 1. April 2011 in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova