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Vernehmlassung 2010/82: Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung von Umweltzonen · 3 Seiten
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Strassenverkehr
Anhang 1 (Art. 1)
Bussenliste
Fr.
2. Motorfahrzeugführerinnen und -führer;
(Art. 19a Abs. 2 SSV)
Verkehrsregeln im ruhenden Verkehr 260. Parkieren in einer Umweltzone ohne Umweltzonenvignette a. bis 2 Stunden40
b. um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden60
c. um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden100
Fr.
3. Motorfahrzeugführerinnen und -führer; Verkehrsregeln im Fahrverkehr
304. Nichtbeachten des Vorschriftssignals
25. «Umweltzone» (2.59.7; Art. 27 Abs. 1 SVG und Art. 19a SSV)100
Diese Änderung tritt am 1. April 2011 in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova