Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/10: Änderung Verordnung vom 19. Dezember 1983 über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) · 4 Seiten

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- Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL)

- Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS)

- Schweizerischer Versicherungsverband (SVV)

- Santésuisse

3 Eingegangene Stellungnahmen

eingeladen eingegangene Stellungnahmen

Kantone und kant. Arbeitsinspektionen 2626

Interessenverbände und Interessierte im 9 (6)

Bereich der Unfallverhütung

Agriss, FMH, IVA, H+, SGAS, SVGW Versicherer 3 (3)

SVV, SUVA, Santésuisse,

Sozialpartner 6 (6)

CENTRE PATRONAL, SBV, SGB, sgv,

syna, Travail.Suisse, Schweiz. Arbeitgeberverband

Total: 4441

4 Auswertung der Stellungnahmen

39 Angehörte unterstützen die Vorlage, 2 davon unterstützen sie teilweise und 2 Angehörte lehnen sie ab.

4.1 Einverstanden mit der Vorlage:

Kantone und kant. Arbeitsinspektionen

Die Kantone stimmen mit Ausnahme von einem (AR) dem Änderungsprojekt zu. Sie erachten den Änderungsvorschlag teils als grundsätzlich sinnvoll, teils als begrüssenswert. Andere stimmen einer durch die Revision der VUV verbesserten Koordination zu oder unterstützen die Vorlage allgemein. 15 Kantone wenden ein, dass die bisher ihnen bei der Durchführung des Arbeitnehmerschutzes zukommende Vollzugsautonomie zu wahren sei. Sie halten fest, dass es nicht das Ziel sein könne, die Kantone bei diesem Vollzug bis zu den einzelnen Aktivitäten im Betrieb von einer Zentrale des Bundes zu führen und zu überwachen. Zwar sei die Koordination zwischen der SUVA und den Kantonen, was deren jeweilige Vollzugsaufgaben betreffe, wichtig. Diese dürfe jedoch nicht zu umfassenden oder weit gehenden Kontrollen der kantonalen Vollzugstätigkeiten durch den Bund führen und dementsprechend die kantonalen Geschäftskontrollen aufheben (die Kantone AG, AI, BE, BL, NE, NW, SH, SO, TI, VD und VS erwähnen die Vollzugsautonomie nicht).

Interessenverbände und Interessierte im Bereich der Unfallverhütung (Agriss, FMH, IVA, H+,

SGAS, SVGW)

Alle Eingaben unterstützen oder begrüssen die Vorlage bis hin zur vollumfänglichen Zustimmung. Der IVA ruft die Bedeutung der Vollzugsautonomie der kantonalen Durchführungsorgane der Arbeitssicherheit in Erinnerung. Wiederholt wird auf die Implementierung eines detaillierten Datenschutzes hingewiesen. Ein Interessenverband legt besonderen Wert darauf, den Betrieb der VDB nicht an Durchführungsorganisationen oder Fachorganisationen gemäss Art. 51 VUV zu übertragen.

Sozialpartner (CENTRE PATRONAL, SBV, SGB, sgv, syna, Travail.Suisse, Schweiz. Arbeitgeberverband)

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