Vorlage BVG
Vernehmlassung 2011/109: Freizügigkeitsgesetz und Gesetz über die berufliche Vorsorge. Verminderte Garantie bei der Wahl gewisser Anlagestrategien durch den Versicherten und Massnahmen zur Sicherung von Vorsorgeguthaben bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht · 3 Seiten
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Bundesgesetz Vorentwurf über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
(BVG) (Massnahmen zur Sicherung von Vorsorgeguthaben bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht)
Änderung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...1,
beschliesst:
I
Das Bundesgesetz vom 25. Juni 19822 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge wird wie folgt geändert:
Art. 40 Massnahmen bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht
1 Die Kindesschutzbehörde oder die andere vom kantonalen Recht bezeichnete Stelle nach den Artikeln 131 Absatz 1 und 290 des Zivilgesetzbuches3 kann der Vorsorgeeinrichtung schriftlich eine Meldung machen, wenn sich eine versicherte Person mit regelmässig zu erbringenden Unterhaltszahlungen im Verzug befindet und der ausstehende Betrag mindestens vier monatliche Zahlungen beträgt.
2 Die Vorsorgeeinrichtung muss der Behörde oder Stelle den Eintritt der Fälligkeit folgender Ansprüche dieser Versicherten melden:
a. Auszahlung der Leistung als einmalige Kapitalabfindung;
b. Barauszahlung nach Artikel 5 FZG4;
c. Vorbezug zur Wohneigentumsförderung nach Artikel 30c und nach Artikel 331e des Obligationenrechts5.
SR …
1BBl 2013 ...
2 SR 831.40
3SR 210
4 SR 831.42
5SR 220
2012–......