Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/13: Totalrevision der Verordnung über die Koordination der Inspektionen auf Landwirtschaftsbetrieben (Inspektionskoordinationsverordnung, VKIL) · 5 Seiten

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1 Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (Kontrollkoordinationsverordnung, VKKL)

1.1 Ausgangslage

Mit der Agrarpolitik 2011 beschloss der Bundesrat eine Handlungsachse zur Vereinfachung der Administration und zur besseren Koordination von Kontrollen auf landwirtschaftlichen Betrieben. Zur Umsetzung wesentlicher Teile dieser Handlungsachse hat er am 14. November 2007 die Inspektionskoordinationsverordnung (VKIL) verabschiedet. Wesentliche Elemente dieser Verordnung sind:

 Verwendung des Begriffs „Inspektion“ im Sinne der Terminologie des EU-Lebensmittelrechts;  Beschränkung auf eine, ausnahmsweise zwei öffentlich-rechtliche Inspektionen pro Jahr bei Betrieben ohne Mängel;

 Harmonisierung der von den verschiedenen Rechtserlassen vorgegebenen Inspektionsfrequenzen. Damit können Inspektionen kombiniert durchgeführt werden, indem ein Inspektor im Rahmen seiner fachlichen Kompetenz verschiedene Gebiete abdeckt;

 gegenseitige Anerkennung der Inspektionsresultate;

 gemeinsame Ablage aller Inspektionsdaten;

 Koordination der Inspektionen durch kantonale Koordinationsstellen.

Im Rahmen der Erstellung des Nationalen Kontrollplans wurden verschiedene Begriffe bzgl. Kontrollwesen im Vergleich mit dem EU-Lebensmittelrecht überprüft und geklärt. Dabei kam man zum

Schluss, dass das Wort „Inspektion“ für die VKIL zu restriktiv ist. Die Kontrollen auf den landwirtschaftlichen Betrieben, welche gemäss Vorgaben der VKIL (maximaler Abstand, Koordination) durchgeführt werden sollen, bestehen nämlich nicht immer nur aus einer Inspektion, sondern manchmal aus einer anderen Kontrollmethode (z.B. Audit, Überwachung, usw.) oder aus einer Kombination von mehreren Kontrollmethoden.

Zudem wurden die minimalen Kontrollfrequenzen aufgrund der Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Risikobasierte Prozesskontrollen“1 (Risikobeurteilung) und der sektoriellen Beschlüsse (Risikomanagement), insbesondere im Veterinärbereich, angepasst.

Aufgrund dieser Weiterentwicklungen im Kontrollwesen drängt sich eine Totalrevision und Umbenennung der VKIL auf.

Für die gesamtschweizerische elektronische Administration der Kontroll- und Vollzugsdaten läuft im Rahmen des Programms Agrarsektoradministration 2011 (ASA 2011) das Projekt Acontrol. Dieses erlaubt es, diese Daten ab April 2011 zentral zu erfassen.

1.2 Wichtigste Änderungen im Überblick

 Ersetzen des restriktiven Begriffs „Inspektion“ durch den allgemeineren Begriff „Kontrolle“ in der ganzen Verordnung (inkl. Titel der Verordnung).

 Anpassung der minimalen Kontrollfrequenzen aufgrund der Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Risikobasierte Prozesskontrollen“ (Risikobeurteilung) und der sektoriellen Beschlüsse (Risikomanagement): Vereinheitlichung der Frequenzen auf 4 Jahre im Veterinärbereich, Erhöhung des maximalen Abstands von 4 auf 8 Jahre für die Kontrollen der Hygiene in der pflanzlichen Primärproduktion.

 Reduzierung des maximalen Abstands von 12 auf 4 Jahre für die Kontrollen der Strukturdaten (mindestens eine Stichprobe von Parzellen und Tiere).

1 Eine von den Amtsdirektoren des BAG, BLW und BVET eingesetzte Arbeitsgruppe, bestehend aus Bundes- und Kantonsvertretern