Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/2: Erhalt des Viehexportes aus der Schweiz · 4 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: 2011-01-28/96 / has

3 Auswertung der Stellungnahmen

36 Vernehmlassungsteilnehmer unterstützen die Vorlage, 12 lehnen sie ab und 2 verzichten auf eine Stellungnahme.

3.1 Einverstanden mit der Vernehmlassungsvorlage

Kantone: AI, AR, FR, GL, GR, NE, NW, OW, SG, SO, SZ, TG, TI, UR, VD und VS (16).

Parteien: CVP, CSP und SVP (3).

Interessierte Kreise: Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Rinderzüchter, Bündner Bauernverband, GraubündenVIEH AG, Mutterkuh Schweiz, Prométerre, Schweizer Braunviehzuchtverband, Schweizer Fleisch-Fachverband, Schweizer Milchproduzenten, Schweizer Rindviehproduzenten, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, Schweizerischer Bauernverband, Schweizerischer Freibergerzuchtverband, Schweizerischer Schafzuchtverband, Schweizerischer Viehhändler-Verband,

Schweizerischer Ziegenzuchtverband, swissherdbook und VIANCO (17).

 Alle Befürworter sind mit einer raschen Wiedereinführung von Ausfuhrbeihilfen im Herbst 2011

einverstanden.

 Die grosse Mehrheit der Befürworter ist mit der Finanzierung der Ausfuhrbeihilfen mittels Umlage-

rung von Direktzahlungen (Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere) einverstanden. VD verlangt, die Ausfuhrbeihilfen mit den Einnahmen aus der Versteigerung der Importkontingente Fleisch zu finanzieren. Um den Milchmarkt zu entlasten, fordert VS 10 Fr. pro Raufuttergrossvieheinheit (Milchkühe und tragende Rinder) in den Jahren 2012 und 2013 umzulagern. TI schlägt die Umlagerung von Flächenbeiträgen und Beiträgen für Raufutterverzehrer von grossen Betrieben (mehr als 55 Raufutter Grossvieheinheiten und mehr als 40 ha) vor, weil die wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft zurzeit schwierig ist. Die Schweizer Milchproduzenten und GraubündenVIEH AG würden es begrüssen, wenn der Bund zusätzliche Mittel für die Finanzierung der Ausfuhrbeihilfen bereit stellen würde. Der Schweizer Fleisch-Fachverband fordert die Finanzierung durch Absatzförderungsmittel mit einer Kostenbeteiligung von 50% durch die interessierten Kreise.

 Der Schweizerische Freibergerzuchtverband verlangt gleich hohe Ausfuhrbeihilfen pro Tier der

Pferdegattung wie 2009 und nicht wie vorgeschlagen 60% der damaligen Beihilfe. Auch TI bezweifelt ob angesichts der Preis- und Wechselkursverhältnisse eine Reduktion auf 60% angebracht sei. Für den Schweizerischen Bauernverband, Swissherdbook, die Schweizer Rindviehproduzenten, den Schweizerischen Schafzuchtverband und die Arbeitsgemeinschaft Schweizer Rinderzüchter ist es wichtig, dass die Ausfuhrbeihilfen mit Sorgfalt festgelegt werden, damit sie die effektiven Marktpreisdifferenzen nicht übersteigen.

 AI, AR und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete schlagen eine Ergänzung

des Gesetzestextes vor, indem die Beiträge unter Berücksichtigung internationaler Verpflichtungen und in Abhängigkeit der Marktverhältnisse in den Zielländern festgelegt werden sollen.

 NW, OW und SZ sind mit der Vorlage zwar einverstanden, beurteilen Ausfuhrbeihilfen auf lange

Sicht jedoch als wenig wirkungsvoll, vorausgesetzt international gelten die gleichen Regeln. Nach ihrer Auffassung ist eine Qualitätsstrategie wirkungsvoller.