Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/2: Erhalt des Viehexportes aus der Schweiz · 4 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: 2011-01-28/96 / has

3.2 Ablehnung der Vernehmlassungsvorlage

Kantone: AG, BE, BL, BS, GE, LU, SH und ZH (8).

Parteien: FDP.Die Liberalen und SP (2).

Interessierte Kreise: economiesuisse und Schweizer Tierschutz (2).

Die Ablehnung der Vorlage wird grossmehrheitlich damit begründet, dass Ausfuhrbeihilfen marktverzerrend seien und die heimische Landwirtschaft effektiver und effizienter über Direktzahlungen unterstützt werden könne. AG, BL, BS und GE sowie die FDP.Die Liberalen sprechen sich ausserdem gegen die Vorlage aus, weil sie den laufenden internationalen Verhandlungen diametral entgegenläuft. BS unterstreicht, dass die Wiedereinführung eines Exportförderungsinstruments zu Gunsten der Viehwirtschaft auch andere Sektoren animiere, dieselbe Forderung zu stellen. Der Schweizer Tierschutz, AG, LU und ZH halten fest, dass von Ausfuhrbeihilfen nur wenige Viehhändler und Bauern profitieren würden. BE bezweifelt, dass die Massnahme geeignet ist, dem Preisrückgang beim inländischen Zucht- und Nutzvieh entgegenzuwirken. Für BL muss die Ausfuhr vermehrt über die vom Bund lancierte Qualitätsstrategie unterstützt werden.

3.3 Verzicht auf eine Stellungnahme

Stiftung für Konsumentenschutz und Schweizerischer Arbeitgeberverband (2).

4 Zusammenfassung der Ergebnisse

16 Kantone (AI, AR, FR, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SG, SO, TG, TI, UR, VD und VS), 3 Parteien (CVP, CSP, SVP) und 17 Organisationen und Verbände unterstützen eine Wiedereinführung von Ausfuhrbeihilfen für Zuchtvieh auf den Herbst 2011 sowie im Grundsatz die Art der vorgesehenen Finanzierung von 4 Mio. Fr. pro Jahr. Vereinzelt werden alternative Finanzierungen vorgeschlagen: Erlöse aus den Versteigerungen der Importkontingente von Fleisch, zusätzliche Bundesmittel, Gelder aus der Absatzförderung nach Art. 12 LwG und Umlagerung von anderen Direktzahlungen. Die Befürtworter heben hervor, dass mit einer derartigen Unterstützung die Wirtschaftlichkeit der Viehhaltung, vor allem im Hügel- und Berggebiet, gestärkt werden könne. Ausfuhrbeihilfen sollen ferner wieder eingeführt werden, weil bis auf weiteres kein Abschluss der WTO-Doha-Runde in Aussicht ist und die EU ihre Viehexporte in Drittländer (u.a. in die Schweiz) immer noch finanziell fördert. Mit Ausfuhrbeihilfen könnte die Konkurrenzfähigkeit auf den ausländischen Märkten wieder hergestellt werden, was sich positiv auf die Handelsbeziehungen auswirkt. 8 Kantone (AG, BE, BL, BS, GE, LU, SH und ZH), 2 Parteien (FDP.Die Liberalen und SP) und 2 Organisationen und Verbände lehnen die Vorlage ab. Sie argumentieren, dass Ausfuhrbeihilfen marktverzerrend seien und die Landwirtschaft effektiver und effizienter über Direktzahlungen unterstützt werden kann. Ausserdem soll die schweizerische Agrarpolitik konsequent und verlässlich sein, und es sei daher wenig sinnvoll, geltendes Recht nach nur eineinhalb Jahren wieder zu ändern. Die Wiedereinführung eines Exportförderungsinstruments zu Gunsten der Viehwirtschaft sei zudem ein Anreiz für andere Bereiche, dieselbe Forderung zu stellen.