Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/23: Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) · 61 Seiten
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Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Kurzübersicht
Am 16. September 2011 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG). Die Vernehmlassung dauerte bis zum 20. Dezember 2011.
Knapp drei Viertel der Vernehmlassungsteilnehmenden (68 von 94) begrüssen den Vorschlag des Bundesrates und sind mit der Stossrichtung und den Zielen des Vorentwurfs ohne Vorbehalte einverstanden. Darunter befindet sich eine Mehrheit der Kantone (20 von 26), der Parteien (5 von 8; CVP, FDP, die Grünen, Piratenpartei Schweiz und SP), der Verband der Schweizer Unternehmen (economiesuisse), der Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz (Interpharma), die Interessensgemeinschaft eHealth (IG eHealth), die Vereinigung der Pharmafirmen (vips), der Schweizerische Apothekerverband (pharmasuisse), die Spitex, die Schweizerische Gesellschaft für Innere Medizin (SGIM) sowie die santésuisse. Begrüsst wird dabei insbesondere, dass es sich beim VE-EPDG und ein schlankes Rahmengesetz handelt, welches sich auf die wesentlichen Punkte konzentriert und keine technologieabhängigen Bestimmungen beinhaltet. Ebenfalls unterstützt wird das Prinzip der Freiwilligkeit. Begrüsst werden des Weiteren die Regelungen zur Wahrung der informationellen Selbstbestimmung (Freiwilligkeit für die Patientinnen und Patienten sowie deren Möglichkeit des Datenzugriffs über ein Zugangsportal). Auch die Verpflichtung der stationären Leistungserbringer wird grossmehrheitlich begrüsst. Die Wirtschaftsverbände fordern eine Ausbaumöglichkeit hin zu einer persönlichen Gesundheitsakte (Stärkung der Gesundheitskompetenz). Die Versicherer wiederum anerkennen, dass das elektronische Patientendossier kein Instrument der Sozialversicherungen ist.
24 Stellungnehmende (darunter 6 Kantone [AG, AI, AR, SO, ZG und ZH] und 2 Parteien [CSP und SVP] sowie die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH), die Schweizerischen Datenschutzbeauftragten (Privatim), die Spitäler der Schweiz (H+), der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) sowie die Patienten- und Konsumentenorganisationen [SPO, SKS und kf]) sind zwar grundsätzlich mit dem Vorschlag des Bundesrates einverstanden. Sie sind allerdings der Ansicht, dass der vom Bundesrat unterbreitete Vorentwurf einer grundsätzlichen Überarbeitung bedarf. Kritisiert wird insbesondere die unpraktikable Ausgestaltung der Vergabe der Zugriffsrechte sowie weitere zu erwartende Probleme bei der technischen Umsetzung, das Fehlen von Anreizen wie z.B. tarifarischer Massnahmen sowie die unrealistischen gesundheitspolitischen Zielsetzungen1 der Vorlage.
Zwei Stellungnehmende (die EVP und die Hausärzte Schweiz - Berufsverband der Haus- und Kinderärzte) lehnen den Vorentwurf in der vorliegenden Form ab. Beide sind der Ansicht, dass die Vorlage verfrüht ist, da die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche schweizweite Einführung eines elektronischen Patientendossiers als noch nicht erfüllt zu betrachten sind. Sie führen aus, dass noch zu viele Umsetzungsfragen nicht geklärt sind und die Vorlage somit verfrüht ist. Zudem fordern die Hausärzte, dass zuerst in die elektronische Dokumentation in den Arztpraxen investiert werden müsse, bevor im Sinne des elektronischen Patientendossiers die Voraussetzungen für den Datenabruf durch andere Gesundheitsinstitutionen oder -fachpersonen geschaffen werden sollen.
1 Verbesserung der Qualität der Behandlungsprozesse, Erhöhung der Patientensicherheit und Steigerung der Effizienz des Gesundheitssystems (Art. 1 Abs. 3).