Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/26: Korrektur der zwischen 1996 und 2011 bezahlten Prämien · 6 Seiten
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A. Einleitende Bemerkungen
1. Ausgangslage
Am 22. Juni 2011 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Die Vernehmlassung dauerte bis zum 30. September 2011.
Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft, die Konsumentenschutzorganisationen, die Verbände der Leistungserbringer, die Patientenorganisationen, die Versicherer sowie weitere interessierte spezialisierte Organisationen wurden eingeladen, sich zum Entwurf der Vorlage zu äussern. Insgesamt wurden 191 Behörden und interessierte Organisationen angeschrieben. Die Vernehmlassungsvorlage wurde auch im Internet auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit (www.bag.admin.ch) veröffentlicht.
Das Eidgenössische Departement des Innern erhielt insgesamt knapp 70 materielle Stellungnahmen. Sämtliche Kantone haben sich am Vernehmlassungsverfahren beteiligt. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) hat eine Stellungnahme eingereicht. Von den 13 einbezogenen politischen Parteien antworteten deren 6 (FDP, SP, CVP, SVP, Grüne und CSP).
2. Gegenstand
Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) haben sich die Ergebnisse aufgrund von zu viel respektive zu wenig bezahlten Prämien in den einzelnen Kantonen unterschiedlich entwickelt. In gewissen Kantonen wurden im Verhältnis zu den Leistungen zu hohe Prämien oder zu tiefe Prämien erhoben. In den Kantonen mit zu hohen Prämien haben sich entsprechend "Überschüsse" angehäuft, während in Kantonen mit zu tiefen Prämien "Defizite" entstanden. Diese Ungleichgewichte haben verschiedene Ursachen: In Kantonen mit Überschüssen haben die Versicherer die Leistungssteigerung über mehrere Jahre hinweg überschätzt. In diesen Kantonen wurden oftmals tiefgreifende Kostensenkungsmassnahmen umgesetzt, deren Effekte von den Versicherern nicht genügend gewertet wurden. In anderen Kantonen wurden die Kostenanstiege von den Versicherern unterschätzt.
Um die in dieser Vorlage relevanten finanziellen Ungleichgewichte der Vergangenheit teilweise zu bereinigen, erfolgt ein Ausgleich über die Prämien. Den Versicherten wird in deren Krankenversicherungspolice zeitlich auf sechs Jahre befristet zusätzlich zu den zu bezahlenden Prämien sowie dem Abzug aufgrund der Rückerstattung der VOC/CO2- Lenkungsabgabe neu auch eine Korrektur der Prämien auf der Basis der bestehenden Defizite bzw. Überschüsse in den einzelnen Kantonen in Rechnung gestellt, bzw. in Abzug gebracht.
Es würden somit bei allen Versicherten, also auch bei den Versicherten in den Kantonen, die in der Vergangenheit zu wenig bezahlt haben (sog. Geberkantonen) und bei denjenigen, die in der Vergangenheit zu viel bezahlt haben (sog. Empfängerkantonen), die Krankenversicherungsprämie voll erhoben. Alle Versicherten würden wie bis anhin die Rückerstattung der VOC/CO2-Lenkungsabgabe erhalten. Zusätzlich würde aber bei Prämienzahlenden in Geber- und Empfängerkantonen eine Korrektur der Prämien mittels Abzügen und Zuschlägen erfolgen. Dabei soll der Zuschlag höchstens so gross sein wie der Betrag der VOC/CO2-Rückerstattung. Durch diese Regelung muss ein Versicherter in keinem Jahr einen höheren Beitrag bezahlen, als seine Prämie für das entsprechende Jahr ist.