Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/26: Korrektur der zwischen 1996 und 2011 bezahlten Prämien · 6 Seiten
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3. Hauptergebnisse
Insgesamt hat die Absicht des Bundesrates eine Aufarbeitung der kantonalen Ungleichgewichte der Prämien 1996-2011 vorzunehmen sowohl Befürworter als auch Gegner. Umstritten ist insbesondere die Idee einer rückwirkenden Korrektur der Prämien.
Die unterbreitete Lösung über einen Ausgleich unter Berücksichtigung der CO-2/VOC-Rückerstattung befürworten im Grundsatz die Kantone Genf und Obwalden, sowie die politische Partei der FDP Schweiz, des Verbandes FMH, der Schweizerische Hebammenverband und Gesundheitsförderung Schweiz. Mit Vorbehalten bzw. notwendigen Ergänzungen unterstützen die Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK, die Kantone Bern, Basel-Stadt, Jura, Luzern, Neuenburg, Solothurn, Tessin, Thurgau, Waadt und Zürich die Vorlage. Diverse Interessenverbände, wie das Centre Patronal, der Verband KV Schweiz, die Fédération des Entreprises Romandes FER, die Fédération romande des consommateurs FRC, das Konsumentenforum, der Verein Spitex Schweiz, die Schweizerische Belegärztevereinigung, ChiroSuisse und Vitaswiss unterstützen die Vorlage ebenfalls.
Hingegen stehen zahlreiche Stellen, darunter u.a. 14 Kantone (AG, AR, AI, BL, FR, GL, GR, NW, SH, SZ, SG, UR, VS, ZG), die Bundesratsparteien SP Schweiz, CVP Schweiz, SVP Schweiz, sowie die Grünen, santésuisse, der Verband der kleinen und mittleren Versicherer RVK, economiesuisse, der Schweizerische Versicherungsverband, der Schweizerische Gewerbeverband, der Schweizerische Bauernverband und Pro Familia der Vorlage kritisch gegenüber.
Kritisiert wird insbesondere, dass die Ursachen der finanziellen Ungleichgewichte vorab vertieft analysiert werden müssen bevor eine Lösung vorgeschlagen wird. Die vorgeschlagene Korrekturmassnahme über die CO-2/VOC-Lenkungsabgabe sei systemfremd, eine reine politische Steuerung der Prämien und verstosse gegen fundamentale Rechtsgrundsätze (insbesondere: Gebot der Rechtssicherheit und das damit zusammenhängenden Verbots der echten Rückwirkung, Verstoss gegen das Prinzip von Treu und Glauben). Die Lösung beinhalte zudem unhaltbare Ungerechtigkeiten in der Umsetzung, da lediglich auf das Kriterium eines kantonalen Wohnsitzes abgestellt wird.
Bedenken werden von den 13 Kantonen mit einer gemeinsamen Stellungnahme aber auch dahingehend geäussert, dass eine rückwirkende Korrektur der KVG-Prämien mangels Bestehen von kantonalen Reserven erst gar nicht möglich sei. Diese seien vielmehr ein künstliches Konstrukt. Sowohl Gegner als auch Befürworter der Vorlage fordern, dass künftig konsequent nur noch kostendeckende Prämien durch den Bund genehmigt werden. In einigen Stellungnahmen wird denn auch die Prämiengenehmigungspolitik des Bundes der Vergangenheit bemängelt. Der Bund habe entsprechend bei einer allfälligen Korrektur einen finanziellen Beitrag zu leisten bzw. den finanziellen Ausgleich mit eigenen Mitteln wiederherzustellen und allfällige interne Verantwortlichkeiten aus der Vergangenheit zu prüfen.
4. Zusatzergebnisse
Nachstehend sind die zusätzlichen Vernehmlassungsergebnisse zu den drei folgenden Punkten zusammengestellt:
- Rechnerische Grundlagen zur Berechnung der finanziellen Ungleichgewichte
- Juristische Bedenken zu einer rückwirkenden Korrektur
- Vorschläge für ergänzende bzw. andere Massnahmen