Vorlage

Vernehmlassung 2011/46: Teilrevisionen der Asylverordnung 2 (AsylV 2) und 3 (AsylV 3), der Verordnung über die Integration von Ausländern (VIntA) und der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung ausländischer Personen (VVWA) · 2 Seiten

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Verordnung Entwurf über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen (VVWA)

Änderung vom ...

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen vom 11. August 19991 wird wie folgt geändert:

Art. 11 Sachüberschrift, Abs. 2, Abs. 3 und 4 (neu)

Flughafendienst und Dienstleistungen am Flughafen

2Das BFM kann mit den zuständigen Behörden der Flughafenkantone oder Dritten Vereinbarungen über die Führung des Betriebs am Flughafen abschliessen. Dazu gehören namentlich der Empfang von Personen am Flughafen und die polizeiliche Zuführung von Personen zum Flugzeug. Dienstleistungen, welche die zuständigen Behörden am Flughafen und Dritte im Auftrag des BFM erbringen, werden direkt mit diesen abgerechnet.

3Für den Empfang am Flughafen und die polizeiliche Zuführung zum Flugzeug vergütet der Bund die folgenden Pauschalen pro Person:

a. für Linienflüge 300 Franken;

b. für Sonderflüge in Dritt- und Herkunftsstaaten 1200 Franken.

4Das BFM stellt die medizinische Begleitung sicher:

a. auf allen Sonderflügen für sämtliche rückzuführenden Personen. Für Personen aus dem Ausländerbereich beteiligen sich die Kantone anteilsmässig an diesen Kosten;

b. auf Linienflügen für die in Artikel 92 Absatz 2 AsylG aufgeführten Personenkategorien, sofern diese notwendig ist.

SR ..........

1 SR 142.281

2012–......