Vorlage

Vernehmlassung 2011/46: Teilrevisionen der Asylverordnung 2 (AsylV 2) und 3 (AsylV 3), der Verordnung über die Integration von Ausländern (VIntA) und der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung ausländischer Personen (VVWA) · 2 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage

Art. 15 Abs. 2

Das BFM kann mit den Justiz- und Sicherheitsbehörden der Kantone Verwaltungsvereinbarungen über den Vollzug der Haft nach Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 5 AuG abschliessen.

Art. 15a Bst. g (neu)

Die zuständigen kantonalen Ausländerbehörden übermitteln dem BFM folgende Daten über Festhalte- und Haftanordnungen nach den Artikeln 73 und 75–78 AuG im Asyl- und Ausländerbereich:

g. bei Minderjährigen: Angabe, ob eine Rechtsvertretung eingesetzt wurde und ob vormundschaftliche Massnahmen getroffen wurden.

II

Diese Änderung tritt am xx. xx. xx in Kraft.

xx. xx. xx Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova