Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/56: Verordnung über die Unterstützung des Bienengesundheitsdienstes (BGDV) · 4 Seiten
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apisuisse) tätig, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Bienenseuchenbekämpfung. Mit der Schaffung des BGD wird ein national einheitliches und fundiertes Vorgehen im Bereich der „Guten imkerlichen Praxis“ (GIP) und der Krankheitsprävention und -bekämpfung unterstützt. Der BGD soll eine nationale Ausstrahlung haben und in allen Landesteilen der Schweiz aktiv vertreten sein. Ziel des BGD ist die Förderung der Gesundheit der Honigbienen; indirekt gehört auch die Förderung der Herstellung von einwandfreiem Honig dazu, indem Imkerinnen und Imker über den Einsatz von
Tierarzneimitteln und anderen Hilfsstoffen aufgeklärt werden. Für die fachliche Leitung des BGD soll ein ausgewiesener Experte in Sachen Imkerei verantwortlich sein. Organisatorisch soll der BGD in apisuisse integriert werden. Er soll aber gegen aussen als Gesundheitsdienst in Erscheinung treten.
2. Abschnitt: Aufgaben
Die in diesem Abschnitt beschriebenen Aufgaben werden über die Finanzhilfen von Bund und
Kantonen sowie die Mitgliederbeiträge finanziert. Den Kantonen steht es frei, dem BGD in Anwendung von Artikel 7 des Tierseuchengesetzes vom 1. Juli 1966 (TSG, SR 916.40) gegen Abgeltung weitere Aufgaben zu übertragen.
Artikel 3 Beratung
Absatz 1: Der BGD ist beratend tätig, indem er eine Hotline betreibt für Bieneninspektorinnen und - inspektoren, Sektionsberaterinnen und -berater der Imkervereine sowie Imkerinnen und Imker, die dem BGD angehören. Die Hotline kann sowohl telefonisch als auch via E-Mail genutzt werden. Der BGD veröffentlicht regelmässig Fachinformationen wie beispielsweise Fachartikel zu aktuellen Fragen. Er vermittelt Massnahmen zur Gesunderhaltung der Bienen und veröffentlicht Merkblätter. Bei
komplexen und nicht alltäglichen Krankheitsfällen sowie umfangreichen Verlusten leistet der BGD Unterstützung vor Ort. Der BGD kann in solchen Fällen mit seinem spezifischen Fachwissen zur Aufklärung beitragen. Alltägliche Krankheitsfälle müssen die Sektionsberaterinnen und -berater und Bieneninspektorinnen und -inspektoren alleine bewältigen können.
Absatz 2: Der BGD sensibilisiert sowohl für die Risiken der Einschleppung von Krankheiten und Schädlingen bei Bienenimporten als auch für die Gefahren von illegalem Medikamenteneinsatz. Durch den korrekten Umgang mit Tierarzneimitteln und anderen Hilfsstoffen wird auch die Herstellung von einwandfreiem Honig gefördert.
Artikel 4 Gesundheitskonzept
Um die Informationen breit zugänglich zu machen, unterhält der BGD gemeinsam mit den Imker-Landesverbänden eine Homepage mit aktuellen Fachinformationen. Auch das Gesundheitskonzept soll auf der Homepage des BGD abrufbar sein. Basierend auf diesem Konzept werden Merkblätter, Lehrfilme, Präsentationen, Informationsbroschüren und Lerntafeln erarbeitet. Je nach Bedarf und Entwicklung werden auch andere Kommunikationsmittel eingesetzt. Zielpublikum dieser fachlichen Informationen sind Imkerinnen und Imker, Sektionsberaterinnen und –berater und
Bieneninspektoreninnen und -inspektoren. Alle Mitglieder des BGD sind verpflichtet, gemäss dem Inhalt des Gesundheitskonzepts zu imkern.
Artikel 5 Aus-, Weiter- und Fortbildung
Absatz 1: Der BGD beteiligt sich an den Aus-, Weiter- und Fortbildungskursen für
Bieneninspektorinnen und –inspektoren, indem er sein Fachwissen unentgeltlich zur Verfügung stellt (Lehrkräfte des BGD verrechnen ihre Stunden nicht). Er wirkt darauf hin, dass die Kurse in der ganzen Schweiz nach einheitlichen fachlichen Grundsätzen durchgeführt werden.
Absatz 2: Eine wichtige Tätigkeit des BGD ist auch die Aus- und Weiterbildung der in den Vereinen tätigen Funktionärinnen und Funktionäre und der Sektionsberaterinnen und -berater. Zentral bei all diesen Aus- und Weiterbildungskursen sind Themen wie Prävention gegen Bienenkrankheiten sowie der ordnungsgemässe Einsatz von Tierarzneimitteln und anderen Hilfsstoffen. In Zusammenarbeit mit den Imkervereinen und den kantonalen Veterinärdiensten organisiert der BGD zudem regionale Informationsveranstaltungen.
Artikel 6 Überwachung der Bienengesundheit
Diese Aufgabe nimmt der BGD wahr, indem er beispielsweise die Völkerverluste im Winter überwacht. Nationale imkerliche Trends und die Entwicklung des Krankheitsgeschehens bei den Bienen werden