Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/56: Verordnung über die Unterstützung des Bienengesundheitsdienstes (BGDV) · 4 Seiten

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Anhang 2

Anhörung zur Verordnung über die Unterstützung des Bienengesundheitsdienstes (BGDV)

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A Ausgangslage

Das Bundesamt für Veterinärwesen führte vom 31. August - 23. November 2011 eine Anhörung zum Verordnungsentwurf über die Unterstützung des Bienengesundheitsdienstes (BGDV) durch.

Mit der Annahme der Motion Gadient 04.3733 vom 16. Dezember 2004 "Förderung der Bienen in der Schweiz" im Jahr 2007 erhielt der Bund den Auftrag, die Imkerei in der Schweiz vermehrt zu fördern und die Schaffung von zeitgemässen Strukturen in der Imkerei zu unterstützen. Im aufgrund der Motion ausgearbeiteten Konzept für die Bienenförderung in der Schweiz vom 19. Juni 2008 wurde die Schaffung eines Bienengesundheitsdienstes (BGD) vorgeschlagen mit dem Ziel, die Bienengesundheit nachhaltig zu fördern und damit Seuchenfälle mittelfristig zu senken. Dies soll vor allem durch verstärkte Krankheitsprävention und Ausbildung erreicht werden. Mit der vorliegenden Verordnung werden Organisation, Aufgaben und Finanzierung des BGD geregelt.

Es sind insgesamt 36 Stellungnahmen eingegangen. Sie teilen sich wie folgt auf: Kantonale Departemente (24), Veterinärämter (3), Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte (1=VSKT), tierärztliche Organisationen (1=GST), Universitätsinstitute (1), Organisationen der Imker (3), bäuerliche Verbände (3).

B Allgemeine Bemerkungen

Praktisch alle Kantone (22 von 24) und alle Organisationen, welche eine Stellungnahme abgegeben haben, befürworten die Schaffung eines BGD und im Grundsatz den Verordnungsentwurf. Sie begrüssen dabei insbesondere die Schaffung einer nationalen Organisation zur Förderung der Bienengesundheit. ZG und SH lehnen die Schaffung eines BGD grundsätzlich ab, da sie darin keinen Nutzen sehen. SO betont die Notwendigkeit von zusätzlichen Anstrengungen im Bereich Bienen. Er ist aber nicht bereit, den BGD finanziell zu unterstützen, da bereits eine kantonale Fachstelle Bienen im Aufbau begriffen ist. TI und STA begrüssen die Schaffung eines BGD ebenfalls explizit. Sie weisen aber darauf hin, dass alle Informationen des BGD auch in italienischer Sprache vorhanden sein müssen und mindestens ein BGD-Berater italienischsprachig sein sollte.

Kritisch hinterfragt wird die Integration des BGD in die Dachorganisation apisuisse, da dies zu zusätzlichen komplexen Schnittstellen und eventuellen Doppelspurigkeiten mit bestehenden Strukturen (v.a. Zentrum für Bienenforschung) führen könnte.

C Zu den einzelnen Bestimmungen

1. Abschnitt: Grundsatz und Organisation

Artikel 1 Grundsatz

Der Aufbau und die Erhaltung gesunder Bienenvölker wird nicht nur vom Bund, sondern auch von den Kantonen finanziell unterstützt. NE erwartet deshalb, dass die Kantone ebenfalls genannt werden. TI möchte auch die Produktion von gesundem Honig erwähnt haben.