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Vernehmlassung 2011/56: Verordnung über die Unterstützung des Bienengesundheitsdienstes (BGDV) · 4 Seiten

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Verordnung über die Unterstützung des Bienengesundheitsdienstes (BGDV)

vom

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf Artikel 11a des Tierseuchengesetzes vom 1. Juli 19661

und Artikel 177 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 19982,

verordnet:

1. Abschnitt: Grundsatz und Organisation

Art. 1 Grundsatz

Der Bund unterstützt den Aufbau und die Erhaltung gesunder Bienenvölker.

Art. 2 Bienengesundheitsdienst

Der Bienengesundheitsdienst (BGD) ist eine Selbsthilfeorganisation der Imkervereine der Schweiz mit eigener Rechtspersönlichkeit. Er fördert die Gesundheit der Bienen sowie die Herstellung von einwandfreien Lebensmitteln aus der Imkerei.

2. Abschnitt: Aufgaben

Art. 3 Beratung

1Der BGD unterstützt Bieneninspektorinnen und -inspektoren, Imkervereine sowie Imkerinnen und Imker durch:

a. den Betrieb einer Fachstelle;

b. die Veröffentlichung von Fachinformationen;

c. die Beratung vor Ort bei komplexen und nicht alltäglichen Krankheitsfällen sowie bei umfangreichen Verlusten.

1 SR 916.40

2 SR 910.1 2009–......