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Vernehmlassung 2011/56: Verordnung über die Unterstützung des Bienengesundheitsdienstes (BGDV) · 4 Seiten
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Verordnung über die Unterstützung des Bienengesundheitsdienstes (BGDV)
vom
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 11a des Tierseuchengesetzes vom 1. Juli 19661
und Artikel 177 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 19982,
verordnet:
1. Abschnitt: Grundsatz und Organisation
Art. 1 Grundsatz
Der Bund unterstützt den Aufbau und die Erhaltung gesunder Bienenvölker.
Art. 2 Bienengesundheitsdienst
Der Bienengesundheitsdienst (BGD) ist eine Selbsthilfeorganisation der Imkervereine der Schweiz mit eigener Rechtspersönlichkeit. Er fördert die Gesundheit der Bienen sowie die Herstellung von einwandfreien Lebensmitteln aus der Imkerei.
2. Abschnitt: Aufgaben
Art. 3 Beratung
1Der BGD unterstützt Bieneninspektorinnen und -inspektoren, Imkervereine sowie Imkerinnen und Imker durch:
a. den Betrieb einer Fachstelle;
b. die Veröffentlichung von Fachinformationen;
c. die Beratung vor Ort bei komplexen und nicht alltäglichen Krankheitsfällen sowie bei umfangreichen Verlusten.
1 SR 916.40
2 SR 910.1 2009–......